Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1907. (98)

— 119 — 
Preußische Gesetzsammlung 
— Nr. 22 — 
  
(Nr. 10814.) Gesetz, betreffend die Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865. 
Vom 18. Juni 1907. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, 
für deren gesamten Umfang, was folgt: 
Das Allgemeine Berggesetz für die Preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 
(Gesetzsamml. S. 705) wird, wie folgt, abgeändert: 
Artikel I. 
1. Der § 1 erhält folgende Fassung: 
Die nachstehend bezeichneten Mineralien sind vom Verfügungs- 
rechte des Grundeigentümers ausgeschlossen: 
Gold, Silber, Quecksilber, Eisen mit Ausnahme der Rasen- 
eisenerze, Blei, Kupfer, Zinn, Zink, Kobalt, Nickel, Arsenik, 
Mangan, Antimon und Schwefel, gediegen und als Erzej 
Alaun= und Vitriolerzej 
Steinkohle, Braunkohle und Graphit; 
Steinsalz, Kali-, Magnesia= und Borsalze nebst den mit diesen 
Salzen auf der nämlichen Lagerstätte vorkommenden Salzen 
und die Solquellen. 
Die Aufsuchung und Gewinnung dieser Mineralien unterliegt den 
Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes. 
2. Hinter § 1 wird folgender § 1 a eingeschaltet: 
Der Erwerb und Betrieb von Bergwerken für Rechnung des 
Staates ist, sofern sich aus den nachstehenden Bestimmungen nicht 
ein anderes ergibt, allen berggesetzlichen Bestimmungen eberfalls 
unterworfen. 
3. Der 5 2 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: 
Die Aufsuchung und Gewinnung der Steinkohle, des Steinsalzes 
sowie der Kali-, Magnesia= und Borsalze nebst den mit diesen Salzen 
auf der nämlichen Lagerstätte vorkommenden Salzen und Solquellen 
steht allein dem Staate zu. Ausgenommen von dieser Bestimmung 
Gesetzsammlung 1907. (TNr. 10814.) 28 
Ausgegeben zu Berlin den 22. Juni 1907. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.