Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1907. (98)

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Verberg und Oppum einschließlich der Verwaltung der Bürgermeisterei Bockum, 
soweit sie die Gemeinden Bockum-Verberg und Oppum betrifft. Die Stadt- 
verwaltung Crefeld tritt in alle diejenigen Rechte und Pflichten ein, welche nach 
Gesetz oder auf Grund besonderer Rechtstitel der Gemeindeverwaltung von 
Bockum-Verberg und Oppum sowie der Bürgermeisterei Bockum hinsichtlich dieser 
Gemeinden zustehen beziehungsweise obliegen. 
3. 
Das Vermögen der drei Gemeinden und der Bürgermeisterei Bockum 
wird bei der Vereinigung in Aktiven und Passiven zu einem einzigen Ganzen 
verschmolzen. Die erweiterte Stadtgemeinde tritt somit in alle privatrechtlichen 
Befugnisse und Verbindlichkeiten der Bürgermeisterei Bockum und der Gemeinden 
Bockum-Verberg und Oppum ein. 
4. 
Die in Crefeld bestehenden Einrichtungen des Gemeindewesens sowie die 
daselbst geltenden Ortsstatute, Gemeindebeschlüsse und Polizeiverordnungen erhalten 
in den Stadtteilen Crefeld-Bockum, Crefeld-Verberg und Crefeld-Oppum Wirk- 
samkeit. Es bleibt jedoch noch besonderer Bestimmung vorbehalten, ob und 
welche in Crefeld geltenden Vorschriften mit Rücksicht auf den ländlichen Charakter 
und die besonderen Bedürfnisse der Stadtteile Crefeld-Bockum, Crefeld-Verberg 
und Crefeld-Oppum ausgeschlossen sein sollen und welche besondere Einrichtungen 
von Bockum-Verberg und Oppum beizubehalten sind. 
5. 
Durch ein zu erlassendes Ortsstatut wird die Zahl der Stadtverordneten 
in Crefeld auf 36 erhöht und bestimmt, daß von diesen mindestens 6 in den 
Stadtteilen Crefeld-Bockum, Crefeld-Verberg, Crefeld-Oppum und Crefeld-Linn 
wohnen sollen und zwar sollen tunlichst in Bockum-Verberg 3, in Oppum 2 
und in Linn 1 Stadtverordneter wohnen; von den 6 Stadtverordneten entfallen 
auf jede der 3 Wählerabteilungen je 2. Die nähere Bestimmung über die erste 
Wahl wird durch Ortsstatut getroffen. 
Die sechs Stadtverordneten sollen in angemessener Weise an den verschiedenen 
städtischen Kommissionen beteiligt sein. 
86. 
Sowohl in Bockum als in Oppum sollen örtliche Verwaltungsstellen belassen 
beziehungsweise eingerichtet werden, welche Standesamt, Polizeiamt, Steuerhebe- 
stelle, Zahlstelle der Ortskrankenkasse, Meldeamt, Zweigstelle für Kranken-, Unfall-, 
Invaliditäts= und Altersversicherung unfassen. 
Ob diesen Stellen noch andere Verwaltungszweige zugewiesen werden sollen 
und in welchem Umfange, bleibt der späteren Organisation der Gesamtverwaltung 
des erweiterten Stadtbezirkes vorbehalten.
	        
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