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Anlage F.
Vertrag
zwischen
der Stadtgemeinde Hannover und der Dorfgemeinde Bothfeld.
SI.
Die Gemeinde Bothfeld wird in ihrem ganzen bisherigen Umfange mit
der Stadtgemeinde Hannover zu einer Stadtgemeinde vereinigt. Gleichzeitig tritt
dieselbe aus dem Landkreise Hanmover aus und in den Stadtkreis Hannover ein.
82.
Bis zu einer Vermehrung der Zahl der Bürgervorsteher wird der Bezirk
der Gemeinde Bothfeld dem benachbarten städtischen Bürgervorsteherbezirk an-
geschlossen. Bei eintretender Vermehrung der Zahl der Burgzeroarsteher soll auf
die Interessen der bisherigen Gemeinde Bothfeld bestimmt Rücksicht genommen
werden.
83.
Die Gemeinde Bothfeld bildet nach deren Anschlusse den Bezirk eines Be-
zirksvorstehers.
84.
Das Gemeindevermögen und die Gemeindeschulden der bisherigen Stadt-
gemeinde Hannover und der Gemeinde Bothfeld gehen vom Tage des Anschlusses
an auf die vergrößerte Stadtgemeinde über.
85.
Für die vergrößerte Stadtgemeinde besteht nur ein Bürgerrecht und ein
Ortsarmenverband. Die für die Stadtgemeinde Hannover geltenden Bestimmungen
über Erwerb und Verlust des Bürgerrechts werden auch für die bisherige Ge-
meinde Bothfeld am Tage des Anschlusses insoweit in Kraft gesetzt, als nicht in
nachfolgendem ein anderes bestimmt ist.
Die Mitglieder der bisherigen Gemeinde Bothfeld werden mit dem Tage
des Anschlusses den Mitgliedern der Stadtgemeinde Hannover gleichberechtigt be-
züglich der in der Stadt Hannover bestehenden Stiftungen, Armen= und Kranken-
anstalten und sonstigen dem gemeinen Besten dienenden Einrichtungen, soweit die
Teilnahme nicht stiftungsgemäß an besondere Voraussetzungen oder Bestimmungen