Preußische Gesetzsammlung
Nr. 1.
Inhalt: Kirchengesetz, betreffend die Vergütung der Umzugskosten der Geistlichen der evangelisch-luthe-
rischen Kirche der Provinz Hannover, S. 1 — Verfügung des Justizministers, betreffend die
Anlegung des Grundbuchs für einen Teil der Bezirke der Amtsgerichte Dillenburg, Herborn,
Marienberg, Rennerod und Usingen, S. 2. — Verfügung des Justizministers, betreffend die
Anlegung des Grundbuchs für einen Teil des Bezirkes des Amtsgerichts Biedenkopf, S. 3. —
Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungs= Amtsblätter
veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 4. - — «
(Nr. 10778.) Kirchengesetz, betreffend die Vergütung der Umzugskosten der Geistlichen der
evangelisch--lutherischen Kirche der Drovinz Hannover. Vom 13.Dezember 1906.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛ.,
verordnen für die evangelisch--lutherische Kirche der Provinz Hannover, mit Zu-
stimmung der Landessynode, was folgt:
1.
Jeder festangestellte Geistliche der evangelisch -lutherischen Kirche der Provinz
Hannover — einschließlich der ständigen Pfarrgehilfen — erhält bei Versetzung
in eine außerhalb seines bisherigen Wohnorts gelegene Gemeinde der genannten
Landeskirche aus der Landessynodalkasse eine Vergütung für Umzugskosten nach
folgenden Sätzen:
auf allgemeine Kosten 300 Mark,
auf Transportkosten für je 10 Kilometer 8 Mark.
Bei der erstmaligen Anstellung eines Geistlichen im Pfarrdienste der evan-
gelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover kann demselben eine durch das
Landeskonsistorium unter Zustimmung des ständigen Ausschusses der Landessynode
festzusetzende Vergütung für Umzugskosten aus der Landessynodalkasse gewährt
werden.
Der zur Deckung dieser Ausgaben erforderliche Betrag wird durch Beiträge
der Bezirkssynodalkassen aufgebracht, soweit nicht im Einzelfalle Dritte ein-
zutreten haben. Die Beiträge erfolgen nach demselben Fuße, welcher in Gemäß=
beit des § 82 der Kirchenvorstands= und Synodalordnung vom 9. Oktober 1864
Gesetzsammlung 1907. (Nr. 10778—107S0.) 1
Ausgegeben zu Berlin den 11. Januar 1907.