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Preußische Gesetzsammlung
Nr. 41.—
(Nr. 10851.) Verordnung, betreffend die Vermehrung der Deputierten der Landgemeinden
im Kreistage des Landkreises Bromberg. Vom 15. Oktober 1907.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c,
verordnen auf Grund des 9 2 zu C des Gesetzes vom 4. August 1904 (Gesetz-
samml. S. 241), betreffend Abänderung der Vorschriften über die Zusammen-
setzung der Kreistage und über die Wahlen zum Provinziallandtag in der
Provinz Posen, was folgt:
1.
Die Zahl der Deputierten der Landgemeinden im Kreistage des Landkreises
Bromberg wird von drei auf fünf erhöht.
82.
Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Der Minister
des Innern ist mit ihrer Ausführung beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Hubertusstock, den 15. Oktober 1907.
(L. S.) Wilhelm.
v. Moltke.
—.
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung sind an das Königl. Gesetzsammlungsamt in Berlin W. 0P zu richten.
Gesesammlung 1907. (Nr. 10851.) 58
Ausgegeben zu Berlin den 1. November 1907.