Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1908. (99)

Preußische Gesetzsammlung 
— Nr. 2. — 
  
Inhalt: Bekanntmachung des Justizministers, betreffend die Bezirke, für die während des Kalender- 
jahrs 1907 die Anlegung des Grundbuchs erfolgt ist, sowie die Bezirke, für welche das Grundbuch 
auch in Ansehung der von der Anlegung ursprünglich ausgenommenen Grundstücke als angelegt 
gilt, S. 7. — Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen 
Teil des Bezirkes des Amtsgerichts Düren, S. 138. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze 
vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Ur- 
kunden usw., S. 13. — 
  
(Nr. 10863.) Bekanntmachung des Justizministers, betreffend die Bezirke, für die während 
des Kalenderjahrs 1907 die Anlegung des Grundbuchs erfolgt ist, sowie 
die Bezirke, für welche das Grundbuch auch in Ansehung der von der 
Anlegung ursprünglich ausgenommenen Grundstücke als angelegt gilt. Vom 
17. Januar 1908. 
Ge Artikel 36 Abs. 1 der Verordnung, betreffend das Grundbuchwesen, 
vom 13. November 1899 (Gesetzsamml. S. 519) wird zur öffentlichen Kenntnis 
gebracht, daß während des Kalenderjahrs 1907 auf Grund des Artikels 14 der 
Verordnung die Anlegung des Grundbuchs für die aus der Anlage ersichtlichen 
Grundbuchbezirke, Anlegungsbezirke und Bergwerke durch die dabei angegebenen 
Amtsblätter bekannt gemacht worden ist. 
Zugleich wird gemäß Artikel 36 Abs. 2 der Verordnung zur öffentlichen 
Kenntnis gebracht, daß in den Grundbuchbezirken, für welche nach der Bekannt- 
machung des Justizministers vom 22. Januar 1906 (Gesetzsamml. S. 4) die 
Anlegung des Grundbuchs während des Kalenderjahrs 1905 erfolgt ist, das 
Grundbuch nach Artikel 15 Abs. 2 der Verordnung auch in Ansehung der von 
der Anlegung ursprünglich ausgenommenen Grundstücke als angelegt gilt, selbst 
wenn sie ein Blatt noch nicht erhalten haben. 
Berlin, den 17. Januar 1908. 
Der Justizminister. 
Beseler. 
  
  
  
  
Gesetzsammlung 1908. (Nr. 10863—10864.) 3 
Ausgegeben zu Berlin den 30. Januar 1908.
	        
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