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Meußische Gesetzsammlung
— Nrr. 9.
Inhalt: Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Fürstlich Schaumburg-Lippischen
Regierung über den Anschluß der im Fürstentume Schaumburg-Lippe wohnhaften Apotheker an die
Apothekerkammer der Koniglich Preußischen Provinz Hessen-Nassau, S. 33. — Verfügung des
Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil des Bezirkes des Amrs-
gerichts Hadamar, S. 37. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch
die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 3s.
(Nr. 11030.) Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Fürstlich Schaum-
burg Lippischen Negierung über den Anschluß der im Fürstentume Schaum-
burg- Lippe wohnhaften Apotheker an die Apothekerkammer der Königlich
–— Preußischen Provinz Hessen = Nassau. Vom 3. Januar 1910.
Oegen Anschlusses der im Fürstentume Schaumburg-Lippe wohnhaften Apo-
tbeker an die Apothekerkammer der Königlich Preußischen Provinz Hessen-Nassau
ist von den beiderseitigen Staatsregierungen durch die hierzu beauftragten Kom-
missare und zwar
Königlich Preußischerseits von dem Geheimen Ober-Regierungsrate
Freiherrn von Zedlitz und Neukirch
und
Fürstlich Schaumburg-Lippischerseits von dem Geheimen Ministerial-
rate Bömers
nachstehender Staatsvertrag vorbehaltlich der landesherrlichen Genehmigung ab-
geschlossen worden:
Artikel I.
Die Königlich Preußische Staatsregierung gewäbrt denjenigen Apothekern,
welche innerhalb des Fürstentums Schaumburg-Lippe ihren Wohnsitz haben, alle
diejenigen Rechte, welche den im Königreiche Preußen wohnhaften Apothekern
nach der Königlichen Verordnung, betreffend die Einrichtung einer Standes-
vertretung der Apotheker, vom 2. Februar 1901 (Gesetzsamml. S. 49) und allen
etwa noch ergehenden Rechtsvorschriften, welche diese Verordnung abändern oder
ergänzen, zustehen.
Artikel II.
Die Fürstlich Schaumburg-Lippische Regierung wird nach Justimmung
des Fürstlich Schaumburg-Lippischen Landtags ein Gesetz erlassen, durch welches
Gesetzsammlung 1910. (Nr. 11030—11031.) 11
Ausgegeben zu Berlin den 13. April 1910.