Innere Verwaltung. 181
keit einiger Dominikanermissionare: er hat sich die Namen derjenigen
angeben lassen, welche in den herkömmlichen Zeiten nicht zur Beichte
kamen: er wußte wohl, daß ohne die allgemeinste religiöse Verpflich-
tung, die Heilighaltung des Eides, weder sein Staat noch sein Heer
bestehen würden ). Mit großem Eifer nahm er den lutherischen
Clerus, zu dessen Lehrbegriff er sich überhaupt hinneigte, in seinen
Schutz. Unter den Ansprüchen, auf welche die Ritterschaft im Jahre
1713 zurückkam, war auch die Befugniß, die Prediger auf ihren
Dörfern, wenn denselben ein Vergehen nachgewiesen sei, zu entlassen.
Friedrich Wilhelm antwortete: wie der Prediger von dem Consistorium,
an des Königs als obersten Bischofs Stelle, geprüft und bestätigt
werde, so müsse dasselbe auch beurtheilen, ob ein solcher entlassen.
werden dürfe: sonst würde dem Patron eine größere Macht zustehen
als dem Consistorium. Schützte er aber vermöge seines bischöflichen
Amtes, so hielt er es auch wieder für sein Recht, in die äußeren
Kirchenordnungen einzugreifen. Der Formen, Feiertage, Ceremonien
waren ihm noch zu viel, und nicht ohne Gewaltsamkeit suchte er na-
mentlich die letzten zu beschränken. In seinen Anordnungen athmet
schon der dem Jahrhundert eigene Lehrgeist. Die Predigt wird dadurch
noch mehr zur Hauptsache bei den gottesdienstlichen Zusammenkünften
erhoben als sie es schon war: im Sinne der Spenerschen Schule
wird die Catechisation eifrig anbefohlen. Bei einem Theile der Pre-
digten sollte Luthers Kathechismus zum fortlaufenden Text genommen,
in andern nach der Reihe der Hauptstücke durch Sprüche erläutert,
die Predigt öffentlich in den Kirchen durch Frage und Antwort wieder-
1) In einem Manuscr. der Bibliothek Corsini zu Rom befindet sich eine
Relatione delle missioni negli stati del marchese di Brandenburg, wahr-
icheinlich von 1730, da darin von dem Umbau der seir 8 Jahren errichteten
katholischen Kirche in Potsdam die Rede ist, gezogen aus den bei dem Nun-
tius in Cöln eingegangenen Berichten, worin dann die Gewissensfreiheit, die
im Brandenburgischen obwalte, höchlich gerühmt wird. Auch die Cisterzienser-
nonnen im Magdeburgischen dürfen sich Kirchen bauen; mit dem Abt von
Neuzelle, dem Suffragan von Hildesheim stehe Friedrich Wilhelm in persönlich
gutem Vernehmen. Ne son seguite et ne seguono molte conversioni. Lo
stesso Marchese sostenta a proprie spesc i missionari che sino a Berlin
Potsdam et Spandau. Nur wagen sie nicht eine Vorliebe für den Katholi-
cismus in ihm aufzunehmen. Dichiarano non potersi azardar a presumer
che il Mehse di Brandenburg conserri dentro il suo core sentimenti pro-
Pensi alla nostra santa religione stante, che potrebbono ancora tutte le
cose essere effetti di mera politica. Sie bleiben dabei ihn nur als war-
chese zu bezeichnen,