Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

–  66—

.  Das  formelle  Verfahren  hinsichtlich  der  Anbringung  der  Reklamationen  und  Beibringung  der  erforderlichen
  Beweismittel  ordnen  die  Ober-Präsidien  2c.  an.

In  den  Fällen,  in  welchen  nach  den  Bestimmungen  der  §#§.  43.  und  44.  die  Zurückstellung  Militairpflichtiger
  im  ersten  und  zweiten  Konkurrenzjahre  zulässig  ist,  kann  solche  durch  die  Kreis-Ersatz-Kommission
  verfügt  werden.)

Sind  die  Verhälinisse  im  dritten  Konkurrenzjahre  des  betreffenden  Militairpflichtigen  ebenfalls
der  Art,  daß  der  Kreis-Ersatz-Kommission  eine  femmere  Berücksichtigung  nothwendig  erscheint,  so  ist
der  Fall  der  Departements-Ersatz-Kommission  vorzutragen.

5S.  79.
Verfahren  mit  den  Militairpflichtigen,  welche  auf  Binnengewässern
Schifffahrt  treiben.
Militairpflichtige,  welche  als  Schiffsmannschaften  auf  Binnengewässern  fahren,  haben,  wie  jeder  andere
Militairpflichtige,  sich  zur  Aufnahme  in  die  Stammrolle  anzumelden  und  zur  Musterung  zu  stellen.
In  Bezirken,  in  denen  viele  dergleichen  Militairpflichtige  wohnen,  können  mit  Genehmigung  der
Ersatz-Behörden  dritter  Instanz  besondere  Termine  in  der  ersten  Hälfte  des  Monats  Januar  jeden
Jahres  zur  nachträglichen  Musterung  derselben  angesetzt  werden.
.  Wo  demnach  besondere  Schiffermusterungen  stattfinden,  können  die  betreffenden  Individuen,  sofern  sie
bis  zur  Zeit  des  gewöhnlichen  Zusammentritts  der  Kreis-Ersatz-Kommission  ihres  Gewerbes  wegen
nicht  in  der  Heimath  bleiben,  auf  desfallsiges  Ansuchen  bei  dem  Civil-Vorsitzenden  der  Kreis-Ersatz-Kommsssion
  durch  denselben  von  der  persönlichen  Gestellung  im  gewöhnlichen  Musterungs-Termin
entbunden  werden.

In  diesen  gewöhnlichen  Musterungs-Terminen  wird  alsdann  für  die  betreffenden  Individuen  nur
geloost  und  in  der  alphabetischen  Liste  angegeben,  daß  sie  auf  Schifffahrt  abwesend  sind.  Die
Prüfung  ihrer  körperlichen  Qualifikation  und  ihrer  persönlichen  Verhälmisse  erfolgt  demnächst  in  den
besonderen  Schiffer-Musterungs-Terminen.

In  letzteren  wird  von  den  Kreis-Ersatz-Kommissionen  unter  analoger  Anwendung  der  für  die  Musterung
  der  Militairpflichtigen  im  Allgemeinen  maaßgebenden  Vorschriften  dieser  Instruktion  verfahren.

r

—

 

auf  den  Eintritt  der  Militairpflichtigen  zum  Dienst  bezlehen,  stempelpflichtig  sind,  richtet  sich  nach  den  Gesetzen  des
betreffenden  Staates.  In  Preußen  sind  die  so  eben  erwähnten  Atteste  2c.  stempelfrel,  dagegen  sind  ebendaselbst  Gesuche,
  welche  die  Wiederentlassung  eines  Soldaten  vom  stehenden  Heere  bezwecken,  nach  dem  Gesetze  vom  7.  März
1822  stempelpflichtig.

Alle  Reklamations-Anträge  und  die  darauf  zu  erlassenden  schriftlichen  Beschelde  find  porkopflichtig  und  zwar
baben  die  Reklamanten  das  Vorto  zu  entrichten.

½P)  Es  liegt  den  Kreis-Ersatz--Kommissionen  die  Pllicht  ob,  bel  den  ihnen  zustehenden  Bewilligungen  im  ersten
und  zwelten  Konkurrenzjahre  der  Milltairpflichtlgen  durchaus  kelne  anderen  und  besonders  keine  milderen  Grundsätze
zur  Geltung  kommen  zu  lassen,  als  fie  in  den  s#.  43.  u.  44.  angegeben  find,  damit  nicht  durch  das  Berfahren  der
Ersatz--Behörden  im  ersten  und  zweiten  ZJahre  die  Ansichten  der  Reklamanten  krre  geführt  werden,  zumal  die  Betheiligten
  durch  die  event.  folgende  Aushebung  im  dritten  Jahre  in  der  Regel  härter  betroffen  werden,  als  wenn  die
Einßellung  soglelch  im  ersten  bez.  zweiten  Jahre  erfolgt  wäre.