Politik während des Erbfolgekrieges. 231
Die Engländer hatten die Oberhand zur See, aber die Fran-
zosen zu Lande. Der Friede ward nur dadurch herbeigeführt, daß
kein Theil den Vortheil des andern anerkennen wollte und es vorzog,
auf den eigenen Verzicht zu leisten. Die Engländer gaben ihre ameri-
kanischen, die Franzosen ihre niederländischen Eroberungen heraus.
Den Engländern war es fürs Erste genug, daß Ferdinand VI
ihnen einige commerzielle Erleichterungen zusagte, die durch weitere
Uebereinkunft festzusetzen seien; dagegen willigten sie ein und setzten
es bei ihren Verbündeten durch, daß dem Infanten Don Philipp
nach dem Wunsche der Bourbonen eine Ausstattung in Parma und
Piacenza zu Theil wurde.
Noch einmal kam nun hiebei die Frage über Schlesien vor.
Der Wiener Hof wollte die Garantie von Schlesien für den
König von Preußen nicht in einen Tractat aufgenommen sehen, der
ein neues Grundgesetz für Europa werden sollte. Georg II wäre für
seine Person geneigt gewesen, demselben Gehör zu geben, aber sein
Ministerium, das sich nach einem abermaligen Schwanken noch einmal
befestigt hatte, wollte weder eine so wichtige Sache unentschieden lassen
noch vollends den König von Preußen beleidigen. Die englische Nation
war gegen Ende des Krieges eben so gut preußisch wie sie im An-
fang desselben österreichisch gewesen war. Ich bin der Abgeordnete
eines Ministeriums, welches durch den allgemeinen Beifall stark ist,
sagte der Gesandte Legge, der im April 1748 nach Berlin kam, und
einer Nation, die den König von Preußen ehrt und liebt, als einen
großen Fürsten und Helden, seinen Thaten eine unaussprechliche Be-
wunderung widmet und ihm die Garantie aller seiner Staaten von
Europa verschaffen will. Was er in Berlin versprach, ward in Aachen
bereits ausgeführt. In den am 30. April unterzeichneten Prälimi-
narien heißt es, daß alle Mächte, die bei dem Tractat betheiligt seien,
dem König von Preußen das Herzogthum Schlesien und die Graf-
schaft Glatz, so weit er sie jetzt besitze, garantiren sollen. Die prag-
matische Sanction war nicht mehr, wie im Vertrage zu Worms, von
vornherein erneuert, sie ward in einem späteren Artilel bestätigt, aber
mit ausdrücklicher Ausnahme der geschehenen Abtretungen, besonders
Schlesiens.
Die definitive Annahme dieser Festsetzungen war noch einige Mo-
nate zweifelhaft. Wer wollte sich wundern, wenn es die Kaiserin
nach so großen Anstrengungen schwer fand, in die Verluste, die man
ihr auf verschiedenen Seiten anmuthete, zu willigen. Aber den Krieg
allein fortzusetzen, war sie nun einmal nicht im Stande; endlich,