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Ministerial-Bekanntmachungen.
18|] I. Den Großherzoglichen Steuerämtern in Apolda, Eisenach, Jena
und Weimar ist der Verkauf von Reichsstempelmarken zu Schiffsfracht-
urkunden (Nr. 6 des Tarifes zum Reichsstempelgesetze vom 14. Juni 1900,
Reichsgesetzblatt Seite 275) übertragen worden.
Weimar am 7. Februar 1001.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Rothe.
(19] II. Mit Höchster Genehmigung Seiner RKöniglichen Hoheit des Groß-
herzoges wird das Verzeichniß der nach § 1 der Ministerial-Verordnung zum
Schutze nützlicher Bögel vom 1. Mai 1894 geschützten Vogelarten (Anlage A
daselbst Seite 223 des Regierungs-Blattes) dahin abgeändert, daß die nach
Ziffer 4 des Gesetzes vom 14. Februar 1894 (Seite 6 des Regierungs-Blattes)
zu den jagdbaren Vögeln gehörigen
Saat= und Mandelkrähen (Blauracken)
aus demselben gestrichen werden.
Weimar, den 4. Februar 1901.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
(20| III. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Norddeutschen Versiche-
rungs-Gesellschaft in Hamburg die widerrufliche Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe
im Großherzogthum erhalten und den August Schwabe in Apolda zum Haupt-
agenten für das Großherzogthum bestellt hat.
Weimar, den 2. Febrnar 190 1.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.