Full text : Die staatsrechtliche Bedeutung von Staatsstreich und Revolution.

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der  Person  des  Staates  ausgeschlossen,  die  Annahme  ihrer  Vernichtung
  die  einzig  mögliche  Konsequenz  wäre.  Ein  gleicher
Rechtsbruch  läge  heute  in  dem  Erlaß  einer  sogenannten  Bill  of
attainder,  die  das  frühere  englische  Recht  kannte,  eines  (Gresetzes,
das  dazu  diente,  eine  mißliebige  Persönlichkeit  im  Rechtswege
zu  verurteilen  und  zu  beseitigen,  das  aber  das  zu  bestrafende
Verbrechen  erst  für  den  Einzelfall  schuf;  also  eines  Gesetzes.
das  gleichzeitig  die  Strafandrohung  und  die  Verurteilung  enthielt.
Ein  derartiges  Gesetz  muß  nach  dem  heutigen  Rechtsbewußtsein
als  schlechthin  unzulässig  bezeichnet  werden  !).  Eine  Verurteilung
darf  heute  nur  dann  erfolgen,  wenn  die  Tat  zu  der  Zeit,  als  sie
begangen  wurde,  mit  Strafe  bedroht  war.

Die  Grundbestimmungen  einer  Verfassung  sind  heilig;  heilig
vor  allem  für  diejenigen,  die  sie  handhaben.  Ein  offenbarer  Verfassungsbruch
  darf  nicht  ohne  jede  rechtliche  Folgen  bleiben.  Über
den  höchsten  Organen  aber  steht  kein  Richter,  der  sie  richten  kann.
Daher  bleibt  nur  die  Annahme  übrig,  daß  das  Subjekt  des  Staates
im  Fall  eines  Verfassungsbruchs  selbst  vernichtet  wird.

Auf  der  anderen  Seite  aber  darf  einesolche  Annahme  auch  nicht
tragischer  und  schwerer  genommen  werden,  als  siein  Wirklichkeit
ist.  Politische  Umwälzungen  größten  Stiles  vollziehen  sich  fast
immer  entgegen  der  bestehenden  Rechtsordnung,  im  Widerspruch
mit  ihr.  Die  Weltgeschichte  schreitet  in  diesen  Fällen  mit  der
Macht  einer  Naturgewalt  über  die  engen  Satzungen  der  Menschen
hinweg;  diese  werden  zerbrochen,  wie  die  Bäume  vom  Orkan  geknickt
  und  entwurzelt  werden.  Es  wäre  ein  kleinlicher  Standpunkt,
in  solchen  Augenblicken  an  einer  formal-juristischen  Konstruktion,
an  der  juristischen  Person  des  Staates,  festhalten  zu  wollen,  in
Zeiten,  in  denen  die  tiefer  zugrunde  liegenden  sozialenundpolitischen
Verhältnisse  einer  völligen  Umgestaltung  entgegengehen.  In  den
Geburtswehen  einer  neuen  Zeit  wird  nicht  nur  der  Inhalt  von
Grund  auf  geändert,  sondern  meist  auch  die  äußere  Form  zerstört.

Wir  können  einen  derartigen  Untergang  der  Person  des  Staates
um  so  eher  hinnehmen,  als  sofort  eine  neue  Person  an  ihre  Stelle
tritt,  die  wie  der  Phönix  sich  aus  der  Asche  erhebt.  Keine  Zeit  kann
ohne  Staat  leben.  Der  einzelne  Staat  stirbt  und  vergeht.  Aber
der  Staat  als  solcher  und  die  Idee  des  Staates,  sie
leben!

ı)  Vergl.  Jellinek:  Staatslehre,  2.  Aufl.,  S.  362.

Druck  von  Robert  Noske  in  Borna-Leipzig.