Geschirre, naͤmlich die sogenannten Achtel, um
12 kr. theurer als nach obigem Sabe, träfe
sohin zu 5 fl. 34 kr. 2 Pf., dann dab Spitz-
faͤßchen um 18 kr. hoͤhet, sohin zu a fl. 59 kt.
1 Pf. vom Ganter aus abgeben zu dürfen.
Alle übrigen weißen Bräuhéuser haben
nach dem inmmer um ## fl. minder bestandenen
Satze vom Ganter aus das ganze Faß um
a20 fl. 30 kr. zu verwerthen.
Muͤnchen den 20. Jaͤnner 1806.
Königliche Bräuwesens-Admini-
stration.
von Gumppenberg.
Auftrag
an
alle koͤnigliche Forstinspektionen in Baiern.
(Die Auslichtung der Gehölze neben den Straßen
betrefsend.)
Im Namen Sr. Königlichen Majestät
von Baiern.
Alle königliche Forstinspektionen in Bater#n
werden auf die bestehende allerhöchste Ver-
ordnung neuerdings angewiesen, nach wel-
cher alle Gehölze neben den Straßen auf
13 Schritte links und rechts von der dußern
Linie der Seitcengräben un; auegelschte## wer-
den müssen.
München den 4. April r8906.
Königliches General-Landes-
Kommissariat.
Ereyhert von Weichs.
wo#n Schmoze?".
149
Auftraz
an
die koͤniglichen Landgerichte und Rentaͤmter
in
Ober- und Niederbaiern.
(Die Mayr'sche Generalien = Sammlung be-
treffend.)
Im Namen Sr. Königlichen Majeste#
von Bauiern.
Bereies im V. Seücke des königlich-baie-
rischen Regierungsblattes vom Jahre #g0#
Seite 179, so wie in dem XXXLXIII. Seücke
Seite rog#r ist sämmtlichen königlichen Land-
gerichten und Rentämtern in Baiern aufge-
tragen worden, zu Ergänzung der in den
Amts-Registraturen bereits vorhandenen
Sammlungen baierischer" Gesetzbücher den
öin Band der dltern Sekretär Mayrischen
Generalien= Sammlung, dann die erst un-
längst aus der Presse gekommenen zwey Bän-
de der neuesten Verordnungen unter der
gegenwärtigen allerhöchsten Regierung be#
dießseitiger Registratur gegen Schein zu
erheben,
Da dieses aber von mehreren Aemtern seit-
dem nicht befolgt worden, sd werden diee
felben hierauf wiedecholerr ernstlich anger
wiesen.
Muͤnchen den 13. Aptil 1806.
Koͤnigliches General-Landed
Kommissartat.
Entoheit von Weichs.
von Schmdger.