Auftrag
an
sämmtliche Land= und Herrschaftsgerichte,
dann Stadt = und Markts-Magistrate
in Baiern.
(Die von weltlichen Stiftungen waͤhrend dem letz-
ten Kriege geleistete Requisitlons= Lieferung
und Konkurrenz betreffend.)
Im Namen Sr. Königlichen Majestät
von Baiern.
Da Seine königliche Majestät von Batern
gemäß der unterm 1. dieses Monats anher
erlassenen allerhöchsten Entschließung in ge-
naue Kenntniß gesetzt seyn wollen, was bis-
her von den weltlichen milden Seiftungen
in Ober= und Niederbaiern während letzt-
geendetem Kriege zur Befriedigung der Re-
quisitionen und anderer Kriegskosten beyge-
tragen, und geleistet worden seyn; als erhal-
ten sämmtliche Land= und Herrschaftsgerichte,
dann Stadt und Marktsmagistrate hie-
mit den Befehl, in Zeit längstens von achrt
Tagen bey Vermeldung der Erekution zuver-
ldssige Anzeigen über diese getragene Kriegs-
lasten, sowohl in Geld als Naturalien, an-
her einzusenden, und wenn an einigen Orten
keine derley Steiftungen vorhanden, oder kei-
ne Kriegslasten von ihnen getragen worden
sind, solches mittelst Fehlanzeigen während
dem nämlichen Zeitraume anher anzuzeigen.
München den 16. April 1806.
Königliche Landes-Direktion.
Frepherr von Weichs.
Haider.
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Auftrag.
(Die Verfassung der kleinern Munizipal-Städte
und Mädkte betrefsend.)
Im Namen Sr. Königkichen Majestät
von Batern.
Die Magistrate der kleinern Munizipal=
Städte und Märkte werden sich jener könig-
lichen allerhöchsten Verordnung erinnern,
welche in dem königlich= baierischen Regie-
rungsblatte XV. Stücke vom 9. April die-
ses Jahrs, betreffend die Verfassung der klei-
nern Munizipal-Städte und Märkte, er-
schienen ist.
Dieselbe erhalten daher den Befehl,
in Zeit von vier Wochen längstens ihre hier-
über erforderliche Erkldrungen und die allen-
falls sich deshalb ergeben mögende Zweifel
und Anstände punctatim an die ihnen vorge-
setzten königlichen Landgerichte mittels Bericht
einzuschicken, welch letztere hingegen solche
längstens hinnach binnen 14 Tagen mit ih-
rem umständigen Berichte anher zu befördern
haben.
München den g. April 1800.
Königliche Landes-Direktion.
Frepherr von Weichs.
Rainprechter.
Aufruf.
Im Namen Sr. Königlichen Majestaͤt
von Baiern.
Man hat die offizielle Anzeige erhalren,
daß mehrere Juden, Mäkler und Negotian=
ten in den königlichen Staaten ssterreichische