Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Auftrag 
an 
sämmtliche Land= und Herrschaftsgerichte, 
dann Stadt = und Markts-Magistrate 
in Baiern. 
(Die von weltlichen Stiftungen waͤhrend dem letz- 
ten Kriege geleistete Requisitlons= Lieferung 
und Konkurrenz betreffend.) 
Im Namen Sr. Königlichen Majestät 
von Baiern. 
Da Seine königliche Majestät von Batern 
gemäß der unterm 1. dieses Monats anher 
erlassenen allerhöchsten Entschließung in ge- 
naue Kenntniß gesetzt seyn wollen, was bis- 
her von den weltlichen milden Seiftungen 
in Ober= und Niederbaiern während letzt- 
geendetem Kriege zur Befriedigung der Re- 
quisitionen und anderer Kriegskosten beyge- 
tragen, und geleistet worden seyn; als erhal- 
ten sämmtliche Land= und Herrschaftsgerichte, 
dann Stadt und Marktsmagistrate hie- 
mit den Befehl, in Zeit längstens von achrt 
Tagen bey Vermeldung der Erekution zuver- 
ldssige Anzeigen über diese getragene Kriegs- 
lasten, sowohl in Geld als Naturalien, an- 
her einzusenden, und wenn an einigen Orten 
keine derley Steiftungen vorhanden, oder kei- 
ne Kriegslasten von ihnen getragen worden 
sind, solches mittelst Fehlanzeigen während 
dem nämlichen Zeitraume anher anzuzeigen. 
München den 16. April 1806. 
Königliche Landes-Direktion. 
Frepherr von Weichs. 
Haider. 
150 
Auftrag. 
(Die Verfassung der kleinern Munizipal-Städte 
und Mädkte betrefsend.) 
Im Namen Sr. Königkichen Majestät 
von Batern. 
Die Magistrate der kleinern Munizipal= 
Städte und Märkte werden sich jener könig- 
lichen allerhöchsten Verordnung erinnern, 
welche in dem königlich= baierischen Regie- 
rungsblatte XV. Stücke vom 9. April die- 
ses Jahrs, betreffend die Verfassung der klei- 
nern Munizipal-Städte und Märkte, er- 
schienen ist. 
Dieselbe erhalten daher den Befehl, 
in Zeit von vier Wochen längstens ihre hier- 
über erforderliche Erkldrungen und die allen- 
falls sich deshalb ergeben mögende Zweifel 
und Anstände punctatim an die ihnen vorge- 
setzten königlichen Landgerichte mittels Bericht 
einzuschicken, welch letztere hingegen solche 
längstens hinnach binnen 14 Tagen mit ih- 
rem umständigen Berichte anher zu befördern 
haben. 
München den g. April 1800. 
Königliche Landes-Direktion. 
Frepherr von Weichs. 
Rainprechter. 
  
Aufruf. 
Im Namen Sr. Königlichen Majestaͤt 
von Baiern. 
Man hat die offizielle Anzeige erhalren, 
daß mehrere Juden, Mäkler und Negotian= 
ten in den königlichen Staaten ssterreichische
	        
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