Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Vorschlag des Magistrats und durch die Be- 
stätigung der vorgesetzten Landesstelle. 
§. Die Besoldung der Stadtgerichts-Phyo- 
siker besteht aus dreyhundert Gulden, naͤm- 
lich aus demjenigen, was sie von den Stif- 
tungen als Bestallung zu beziehen haben, 
und, dem Ueberreste, welcher ihnen aus der 
Stadrkamer darauf bezahlt wird. 
Naturalien sollen zu Geld angeschlagen, 
im Gelde vergütet, und in obige zoo fl. ein- 
gerechner werden. 
Die Konzedirung besonderer Hduser und 
Wohnungen darf nach den allgemeinen, den 
Magistraten bereits gegebenen Weisungen, 
nicht gestattet werden. 
6. Wenn ein Stadtphysiker dermal schon 
mehr beziehen sollte, als auf diese Weise re- 
gulirt ist, so verbleibt er in dem Bezuge. 
München den 30. April 1806. 
Königliche Landes-Direktion. 
Frepherr von Weichs. 
Haider. 
— —— — 
Die ertedigee Mrnersstelle hey dem Stastgerichte 
zu Passau berreffend. 
Im Namen Sr. Masestät des Königs. 
Nachdem die Stelle des Akeuars bey 
dem Stadtgerichte zu Paßau zu besetzen ist, 
so wird dieh zu dem Ende hiemit bekannt 
gemacht, daß sene, welche solche zu erhalten 
wünschen, sich unter Anlegung der über 
ihre Prüfung erhaltenen Zeugnisse mit einer 
au die königliche Landes-Direktion gerichte- 
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ten Vorstellung bey der Stadt-Kommission 
zu Paßau innerhalb 4 Wochen zu melden 
haben. 
Muͤnchen am 7. May 1806. 
Königliche Landes-Direktion. 
Frepherr von Weichs. 
Haider. 
  
(Die Landeskultur betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
In Rücksicht der von der Dorfsgemeinde 
Ismaning, königlichen Landgeriches München, 
in ihrem zur allerhöchsten Stelle übergebe- 
nen Anlangen ausgedrückten Ueberzeugung 
von den in den baierischen Kulturs-Verord" 
nungen für die Beförderung des landwirth= 
schaftlichen Wohlstandes enthaltenen, eben 
so ernstlichen als wohlehátigen Absichten, 
und des aus dieser Ueberzeugung hervorge- 
gangenen einhelligen Beschlußes, mit der Ein- 
leitung der Stallfütterung und mit einer 
vollkommenen Aufhebung der Brache vorzu- 
schreiten, in welches letzten Beziehung be- 
reits eine Hälste des Brachfeldes dem Vieh- 
triebe schon gesperret, uud dem Pfluge zum 
Behnuse der Fukterkräuter geschenker worden 
ist, haben Seine königliche Majestät mit- 
telst allergnädigsten Rescripts vom 20. April 
anzubefehlen geruhet: daß dieser neue Kul- 
turs-Vorschritt durch das allgemeine Re- 
gieruugsblattzur öffentlichen, theils belohnen- 
den, theils ausmunternden Kenntniß gebrache 
werde. Indem untexzeichnete Sielle diesen 
allerhöchsten Auftrag befolge, zeigt selbe zu-
	        
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