gegeben werden soll. Gegeben in Unserer
königlichen Residenzstadt München den 20.
May 1806.
Max Joseph.
Freyherr von Montgelas.
Auf kbniglichen allerhöchsten Befehk.
v. Tridolet.
(Die Verelnigung der vorarlbergisch en Herrschaf-
ten mit der schwäbischen Provinz betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern,
des heil. römischen Reichs Ergpfalzgraf,
Erziruchseß, und Kurfürst.
Wie sind aus mehreren Gründen bewogen
worden, die durch den preßburger Frieden
Uns zugewiesenen vorarlbergischen Herrschaf-
ten in allen Zweigen der Verwaltung, die-
selbe betreffen Justiz= politische = oder Ka-
meral-Gegenstände, mit Unserer schwäbischen
Provinz zu vereinigen, und von Tyrol, wie
unter der kaiserlich österreichischen Regie-
rung auch schon mehrmal geschehen war, zu
trennen.
Hierauf haben Wir Unserm einschlägigen
Hofkommissär aufgegeben, genannte Herr-
schaften in ihren Justiz= Angelegenheiten
vom Anfange des Monats Juny an Unser
Hofgericht und Unsere oberste Justigstelle in
Schwaben als die geeignete Tribunale zu wei-
sen, und die dazu gehörigen Akten, welche bis
dahin nicht erlediget werden können, in dem
Stande, in welchem sie sich alsdann befinden,
dahin abzuliefern, welche Behörden sonach das
weitere Rechtliche nach Unsern Verordnungen
199
zu verfügen haben. München den 36. April
1806.
Max Joseph.
Freyherr von Montgelas.
Auf kdnigl. allerhoͤchsten Befehl.
von Flad.
Verordnung
an sämmtliche königliche Land-Stadt: und
Patrimonial: Gerichte der königlich baieri-
schen Provinz in Schwaben.
(Die Aerarial-Ausstände betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Die bepyden letzten, schnell aufeinander ge-
solgten Kriege hatten unter andern auch die
Folge, daß viele königlich baierische Unter-
#thanen mit beträchtlichen Steuer= und Ka'
meral-Rückständen zu den königlichen Rentämr
tern haften blieben, durch welche die Staats-=
kassen einen, im Verhältniß der fortlaufen-
den Bedürfniße, sehr empfindlichen Abgang
erleiden.
Nicht immer werden dergleichen Ausstände
von den betreffenden Amtsbehörden mit der
erforderlichen Energie beygetrieben, und noch
öftters geschieht es, daß die Restanten selbst
den thä##tigsten Nachforschungen der Beamten
auf verschiedenen Wegen auszuweichen wissen;
so daß Ausstände auf Ausstände anwachsen,
bie sich endlich dieselben so verjähren, oder zu
solchen Summen steigen, daß sich die Schuld-
ner wegen Zahlungs-Unfähigkeit eines mehr