Auftrag
an
sämmtlich = königliche Landgerichte, Herr-
schafts= und Hofmarksgerichte, Stadr= und
Markes-Magistrate in Baiern, der Ober-
DPfalz und Neuburg.
(Die Handlungs-Firmen der Krämer betreffend).
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Den 17. Junius 1803 ist saͤmmtlich koͤnig-
lichen Landgerichten, Herrschafts-und Hof-
marksgerichten, dann Städt= und Markis-
Magistraten durch das Regierungsblatt auf-
getragen worden, alle Krämer ihres Bezirks
vorzurufen, und sie anzuweisen, ihre Hand-
lungsfirmen (das heißt, die Namen ihrer
Handlung) eigenhändig in das Protokoll mit
der Bemerkung einzuschreiben, ob die Hand-
lung allein, oder in Gesellschaft geführt wer-
de, dann wem in ihrer Abwesenheit die Firma
Per Drocura übertragen ist, welche Pro-
tokolle dann in Zeit 4 Wochen zum hiesig= k5-
niglichen Wechselgericht häuen eingesendet
werden sollen.
Da dieser Auftrag bisher nicht befolge
worden ist, so wird derselbe in Folge aller-
höchsten Rescripts vom 34. May dieß Jahrs
mit dem Anhange erneuert, daß, wenn in
Zeit fünf Wochen, von heute an gerechnet,
sämmtlich baierische, oberpfälzische und neu-
burgische Unrerbehörden mit den nach der Ver-
ordnung vom 17. Junius 103# verfaßten
Protokollen oder Fehlanzeigen bey hiesigem
königlichen Wechselgerichte nicht einkommen
werden, auf Kosten der säumigen Landgerichte
ohne weiters eigene Bothen ausgeschicke wer-
den sollen. München den 9. Junius 1806.
Königliche Landes-Direktion.
Frepherr von Weichs.
von Mapyr.
Auftrag
Lan alle königliche Landgerichte in Baiern.
(Die Straßenbau-Polizey betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs
werden alle Landgerichte in Baiern neuer-
dings auf die genaueste Beobachtung und
Vollziehung der Straßenbau-Polizey Ver-
ordnung vom 16. August des vorigen Jahres
allergnädigst angewiesen, und ihnen hiemit
aufgetragen, mit mehr Thärigkeit hierüber
zu wachen, als bisher geschehen ist.
Man erwartet mit aller Zuversiche, daß
die königlichen Landgerichte dieser allerhöch=
sten Verordnung um so mehr schuldigstes Ge-
nügen leisten werden, als man im enegegen-
gesetten Falle gegen diesenigen, die sich hier-
in einer Zögerung schuldig machen, mit allem
Ernste vorzuschreiten bemüßiget wäre. Mün-
chen den r8. Junius 1806.
Königliches General-Landes-
Kommtssariat.
Freyherr von Weichs.
von Schmbger.
Auftrag
an sämmtliche Magistrate der Städte und
Markte in Oberbaiern.
(Das Anmelden der Bothen bey dem Hosgerichts-
Erpedirions-Amte zu München betr.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Zum bessern Behuse der Justiz-Beförde-