unterlassener Unterzeichnung eines hiesigen
PHofgerichts-Advokatens oder Mandatarü ad
insinuandum aber solches Erhibitum ledig-
lich ad acta ohne Ertheilung einer Enrschlies-
sung genommen werden solle. Uebrigens will
man die ebenfalls schon vorher ergangene Ver-
ordnung, alle Schrifeen in duplo hierorts
einzureichen, und normalordnungsmaßig zu
rubriziren, mit dem Beyfügen andurch wie-
derholen, daß ansonst eine solche einfach über-
reichte Schrift ohne Erfolg einer Resolution
liegen bleiben würde.
Dieses wird daher Jedermann hierdurch öf-
fentlich zur Nachachtung bekannt gemacht.
Neuburg den 106. Junius 1806.
Königliches Hofgericht.
Graf von keiningen.
Seelus.
—— sei“"
Bekanntmachungen.
(Den Prüfungs-Konkurs in der kdniglichen Pro-
vinz Schwaben für die Rechté = und Kame-
ral-Kandidaten betreffend.) »
Im Namen Sr. Majestaͤt des Koͤnigs.
Es wird hiemit öffentlich bekannt gemacht,
daß fuͤr diejenigen Kandidaten, welche nach
vorschriftmaͤßig vollendeten Studien zu einer
Anstellung in dem Justiz-Polizey= oder Ka-
meral-Fache sich vereigenschaften wollen, der
29. des nächstkommenden Monats Julius zu
dem Prüfungs-Konkurse festgesetzt sey.
Es haben daher jene Kandidaten um die
Zulassung zum Konkurse bey der unterfertig-
ten Landesstelle sich einige Zeic vorher schrift-
lich zu melden, den Tag vor der Prüfung
aber persönlich zu erscheinen, und durch Vor-
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legung ihrer akademischen Zeugnisse sich uͤber
ihre Studien gehoͤrig auszuweisen. Ulm den
16. Junius 1806.
Koͤnigliche Landes-Direktlon.
Frepherr von Leiden.
v. Breuning.
(Den Oberfbrster Joseph Dillis zu Ruhpolding
berreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Mit besonderem Wohlgefallen sind Seine
königliche Majestär in Kenneniß geseht wor-
den, daß der Oberförster zu Ruhpolding, Jo-
seph Dillis, in dem letzten Feldzuge sich so
thátig in Vertheidigung der Sache des Va-
terlandes ausgezeichnet, und zur Unterstützung
der Fortschritte der königlich= baierischen Ar-
mee sowohl, als zur Schonung der Unter-
thanen gegen feindliche Plünderungen nütz-
lich mitgewirket habe.
Seine königliche Majestät haben daher
durch ein allerhöchstes Rescript vom 6. dieses
demselben als Belohnung für sein muthvolles
Benehmen die goldene Verdienst= Medaille
bewilliger, welch letztere daher dem Forst-In-
spektor von Winter als Chef der Gebirgsschü-
ten dritter Abtheilung mir dem allergnädig=
sten Auftrage zugeschlossen wird, solche dem
Joseph Dillis auf eine feyerliche Art zuzu-
stellen, und zugleich die allerhöchste besondere
Zufriedenheit zu eröffnen.
Wie dieses geschehen, ist sodann berichtlich
anzuzeigen. München den ro#. Junius 1806.
Königliches General-Landes-
Kommissariat.
Frepherr von Welchs.
von Schmbger.