Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

gaͤngige Befolgung dieser Verordnung in al- 
len ihren Theilen mit dem von ihm bisher 
rühmlich bewiesenen Diensteifer mit dem ns- 
#thigen Nachdrucke, ohne welchen die öffent- 
lichen Geschäfte niemals gedeihen, zu wachen. 
München den 25. Junius 1806. 
Max Josepb. 
Freyherr von Montgelas. 
Auf königl. allerhdchsten Befehl. 
von Gelger. 
Bekanntmachungen. 
(Die zur Vollziehung des mit Seiner kbniglichen 
Majestät von Würtemberg abgeschlossenen 
Gränz= und Purifikations-Vertrags angeord- 
nete kdniglich -baierische Kommlssion betr.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Seine königliche Masestät haben in Folge- 
eines wegen des zwischen Höchstdenselben und 
Seiner königlichen Majestär von Würtemberg 
abgeschlossenen Gränz= und Durifkations- 
Vergleiches am 3. Junius laufenden Jah- 
res errichteten Staatsvertrages zu Vollzie= 
hungs-Kommissarien den Direktor der staars- 
rechtlichen Deputation der königlichen Lan- 
des-Direktion in Schwaben Max Frey- 
herrn von Lerchenfeld; den königlichen 
vandesDirektions-Rath daselbst, Ludwig 
Albrecht von Senter, und für die 
Direktion der technischen Arbeiten bey der 
Gränzberichrigung den königlichen Artillerie- 
Major von Colonge, ernannt. 
Die Verhältnisse dieser allergnädigst an- 
geordneten königlichen Kommission sind auf 
folgende Weise sestgesetzt: 
231 
1. Berichtet dieselbe unmittelbar an das 
koͤnigliche geheime Ministerial-De partement 
der auswaͤrtigen Angelegenheiten unter dem 
Namen: zur Vollziehung des koͤ- 
niglich-baierisch-würtembergischen 
Gränz= und Purifikations Ver- 
trages angeordnete Kommissien, 
und erhält sohin unmittelbare Verhaltungs- 
befehle. 
2. Kommunizirt in Gegenständen ihres 
Auftrages mit den einschlägigen General= 
Kommissariaten und Landes-Direktionen; 
3. ertheilt Befehle an die einschlágigen 
Aemter und sonstige Unterbehörden. 
Sämmrtliche königliche Behörden der Pro-- 
vinz in Schwaben werden hievon mit dem 
Auftrage in Keuntniß gesetzt, den Kommis- 
sionsweisungen der königlichen Vollziehungs= 
Kommission jederzeit unverzüglich Folge zu 
leisten. Ulm den 37. Junius 1806. « 
KöniglichesGeneral-Landes- 
Kommissariat in Schwaben. 
Freyherr von Leiden. 
Stich. 
(Das Land-Physikat zu Rosenheim und zu Tolz 
betreffend.) 
Im Namen Er. Majestät des Königs. 
Durch allerhöchste Entschliessung vom 10. 
dieß Monats haben Seine königliche Mase- 
stät geruhet, den bisherigen Landgerichts- 
Arzt zu Tölz, Doktor Kriechbammer, auf 
das Phyfikat nach Rosenheim, Landgerichts 
Aibling, zu versehzen. 
Da nun hiedurch das Physikat zu Tölz er- 
lediger ist, so haben sich die qualifizirten Aspi- 
 
	        
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