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fortgesetzt, und vom 1. August an, von wel-
chem Zeitpunkte angefangen, ohnehin die
baierische Gerichtsordnung auch ruͤcksichtlich
des Fuͤrstenthums Eichstaͤdt in Uebung koͤmmt,
in Neuburg alsbald ordentlich fortgefahren
werde.
3. Da Unser Hofgericht in Neuburg wegen
des erweiterten Wirkungskreises einer ange-
messenen Vermehrung des Personals bedarf,
so wollen Wir dasselbe mit folgenden Glie-
dern vermehren:
a. den Hofgerichts-Rath Ulrich,
b. den Hofgerichts-Rath Stabdel-
maier, und
c. den Hofgerichts -Rath Glony in
Eichstädt ernennen Wir zu wirklichen Rd
then bey dem Hosgerichte in Neuburg.
Vom r. August an erlöschen ihre bisherigen
Gehälter, und sie treten in die statusmäßige
Besoldung Unserer Hofgerichtsräthe ein.
d. Der bisherige Hofgerichts-Registrator
Friß in Eichstäde ist einstweil mit Beybe-
haltung seines Gehalts zur Aushilfe bey dem
Sekretariat in Neuburg zu verwenden.
e. Die bisherigen Kanzellisten in Eich-
städt Schärel,
k. Haindl, und
g. Jaur, werden in gleicher Eigenschaft
zur Hosgerichts-Kangley versetzt, und bezie-
hen vom r. August an gegen Erlöschung ih-
rer bisherigen Besoldungen den statusmäßi-
gen Kanzellisten: Gehalt.
4. Was die übrigen Glieder des Hofge-
richts in Eichstädt betrifft, so wollen Wir:
g. den Direktor und geheimen Rath Eder
mit seinem dermaligen Gehalte und Bezügen
einstweil in den Ruhestand versetzen, bis Wir
Gelegenheit finden, diesen Uns vorzüglich an-
gerühmten Staatediener auf eine geeignete
Weise wiederum in den wirklichen Staats-
dienst einzurcihen;
b. dem Hofgerichts-Rath Kiener aber
den bisherigen Gehalt als Pension belassen.
c. Der Hosgerichts-Rarh YDberle wird
nach seiner früheren Anstellung mit Beybe-
haltung seines dermaligen Gehalts dem Kon-
sistorium zurückgegeben.
d. Den Hofgerichts-Rath Klüg haben
Wir bereits zum Landrichter in Eichstäde er-
nannt.
e. Der Kanzellist und Kanzleydiener Su-
tor wird mit Belassung seines dermaligen
Gehalts in Pension versetzt.
§. Von den gegenwärtig in Eichstädt vor-
handenen fünf Advokaten sind zwey, welche
Uns näher vorzuschlagen sind, als Hosge-
richts-Advokaten nach Neuburg zu versetzen.
München den zo. Junius 1806.
Max Joseph.
Freyherr von Montgelas.
Auf kbnigl. allerhbcbsten Befehl.
von Flad.
(Die Prüfungen der Alpiranten zum kdnigllchen
Staatêdienste betressend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern,
des heil. römischen Reichs Erzpfalzgraf,
Erztruchse#, und Kurfürst.
Wir haben bey verschiedenen Gelegenhei-
ten bemerkt, daß die Prüfungen, welche Wir