— 243 —
Steueramt, — das Getreidaufschlagamt, —
das Unschlittamt.
Die im Bauwesen bisher bestandenen Aem-
ter werden in dem provisorischen Bau-
direkor Balthafar von Hößlin, verei-
nigt, und die Inspektion über die Magazine
dem bisherigen Stadtgerichts-Assessor von
Stetten noch ferners überlassen.
Aus dieser provisorischen Organisation geht
die Auflösung folgender Aemter und Depu-
tationen hervor: der Oberpfleger der drey
Hauptstiftungen; — des Stadepflegeramts;
— des geheimen Raths; — des bieherigen
Stadtgerichts; — des Bürgermeisteramts;
— des vorigen Bauames; — des Zeug-
amts; — des Oberpflegamts; — des Reichs-
stadt- Vogtamts; — des Kunstgewerbs= und
Handwerksgerichts; — der Deputation in
Reichs= und Kreissachen; — zum Münz-
wesen; — zum Landquartieramt; — der
Bücher-Censur; — des Taxiramts; —
des Hochzeitamts; — des Zucht= und Seraf=
Amtes; — des Weberhauses; — der De-
putation über die Eich"; — des geschwornen
Amtes; — der Deputation über die Schau-
spieler; — zur Sanus#t; — des Stadt-Sekre-
tariats, und des Konsulenten-Kollegiums.
Dem hier nicht genannten Dienstpersonale,
welchem die allerhöchste Zufriedenheit ihrer
geleisteten gemeinnützigen Dienste wegen nicht
besonders bezeigt worden ist, und welches
bis zu einer künftigen Anstellung außer Dien=
stes-Aktivitaät trite, wird hierdurch das Wohl-
gefallen über die bisherige Amtsverwaltung
zu erkennen gegeben, und demselben gleichwie
dem provisorischen angestellten Personal erdff-
net, daß ihre Gehälter vorschrifesmäßig liqui-
dirt und zum Fortbezug angewiesen werden.
Das königliche General-Landeskommissa-
riat vertraut mit voller Zuversicht zu dem
gesammten Personal, daß es sich durch eis-
rige und treue Pflichts = Erfüllung der aller-
höchsten Gnade und Vertrauens würdig zei-
gen werde. Ulm den a8. Junius 1806.
Königliches General-andeckom--
missariat in Schwaben.
veyherr von Leiden.
s Stich.
Oberpfaͤlzische Pfandhaus *Ordnung.
Im Namen SEr. Majestät des Königs.
Nachdem Seine Majestaät der König von
Baiern den von der unterzeichneten Landes=
direktion berichtlich vorgelegten Entwurf über
die Errichtung eines Pfand= und Leihhauses
in der königlichen Hauptstadt Amberg zur
Beseitigung wucherlicher Kontrakte und Zin-
sen, und zur Aushilfe der dürftigen Volks-
klasse zu genehmigen geruhten, so wird die
allergnddigst bestärtigte Pfandhaus= Ordnung
hiemit zu Jedermanns Wissenschaft öffentlich
bekannt gemacht.
1. Wird der Plah auf dem Rathhause zu
diesem Unternehmen allerdings angemessen ge-
sunden, und also hiezu wirklich bestimmt.
2. Der Scadtmagistrat ist Unternehmer
dieser Anstalt, und die Stadtkamer hastet
für den Fond unter Verpfändung sämmtli-
cher Stadtgüter, welche durch Beobachtung
folgender Fen. gar keiner Gefahr, und zwar
um so weniger ausgesetzt werden, als die
hiezu aufgestellten Verwalter in Hinsicht ih-