Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

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Steueramt, — das Getreidaufschlagamt, — 
das Unschlittamt. 
Die im Bauwesen bisher bestandenen Aem- 
ter werden in dem provisorischen Bau- 
direkor Balthafar von Hößlin, verei- 
nigt, und die Inspektion über die Magazine 
dem bisherigen Stadtgerichts-Assessor von 
Stetten noch ferners überlassen. 
Aus dieser provisorischen Organisation geht 
die Auflösung folgender Aemter und Depu- 
tationen hervor: der Oberpfleger der drey 
Hauptstiftungen; — des Stadepflegeramts; 
— des geheimen Raths; — des bieherigen 
Stadtgerichts; — des Bürgermeisteramts; 
— des vorigen Bauames; — des Zeug- 
amts; — des Oberpflegamts; — des Reichs- 
stadt- Vogtamts; — des Kunstgewerbs= und 
Handwerksgerichts; — der Deputation in 
Reichs= und Kreissachen; — zum Münz- 
wesen; — zum Landquartieramt; — der 
Bücher-Censur; — des Taxiramts; — 
des Hochzeitamts; — des Zucht= und Seraf= 
Amtes; — des Weberhauses; — der De- 
putation über die Eich"; — des geschwornen 
Amtes; — der Deputation über die Schau- 
spieler; — zur Sanus#t; — des Stadt-Sekre- 
tariats, und des Konsulenten-Kollegiums. 
Dem hier nicht genannten Dienstpersonale, 
welchem die allerhöchste Zufriedenheit ihrer 
geleisteten gemeinnützigen Dienste wegen nicht 
besonders bezeigt worden ist, und welches 
bis zu einer künftigen Anstellung außer Dien= 
stes-Aktivitaät trite, wird hierdurch das Wohl- 
gefallen über die bisherige Amtsverwaltung 
zu erkennen gegeben, und demselben gleichwie 
dem provisorischen angestellten Personal erdff- 
net, daß ihre Gehälter vorschrifesmäßig liqui- 
dirt und zum Fortbezug angewiesen werden. 
Das königliche General-Landeskommissa- 
riat vertraut mit voller Zuversicht zu dem 
gesammten Personal, daß es sich durch eis- 
rige und treue Pflichts = Erfüllung der aller- 
höchsten Gnade und Vertrauens würdig zei- 
gen werde. Ulm den a8. Junius 1806. 
Königliches General-andeckom-- 
missariat in Schwaben. 
veyherr von Leiden. 
s Stich. 
Oberpfaͤlzische Pfandhaus *Ordnung. 
Im Namen SEr. Majestät des Königs. 
Nachdem Seine Majestaät der König von 
Baiern den von der unterzeichneten Landes= 
direktion berichtlich vorgelegten Entwurf über 
die Errichtung eines Pfand= und Leihhauses 
in der königlichen Hauptstadt Amberg zur 
Beseitigung wucherlicher Kontrakte und Zin- 
sen, und zur Aushilfe der dürftigen Volks- 
klasse zu genehmigen geruhten, so wird die 
allergnddigst bestärtigte Pfandhaus= Ordnung 
hiemit zu Jedermanns Wissenschaft öffentlich 
bekannt gemacht. 
1. Wird der Plah auf dem Rathhause zu 
diesem Unternehmen allerdings angemessen ge- 
sunden, und also hiezu wirklich bestimmt. 
2. Der Scadtmagistrat ist Unternehmer 
dieser Anstalt, und die Stadtkamer hastet 
für den Fond unter Verpfändung sämmtli- 
cher Stadtgüter, welche durch Beobachtung 
folgender Fen. gar keiner Gefahr, und zwar 
um so weniger ausgesetzt werden, als die 
hiezu aufgestellten Verwalter in Hinsicht ih-
	        
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