Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

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den Fällen zu achten. 
Julius 1806. 
Max Joseph. 
Freyherr von Montgelas. 
Auf königl. allerhöchsten Befehl. 
von Flad. 
München den ro. 
(Die Vercinigung der Landesdirektionen zu Eich- 
städt und Neuburg betreffend.) 
Wir Maximilian Josepb, 
von Gottes Gnaden König von Baiern, 
des heil. römischen Reichs Erzpfalzgraf, 
Erztruchseh, und Kurfürst. 
In Folge Unseres Beschlusses, das Fürsten- 
thum Eichstädr mit der Provinz Neuburg 
allméhlig zu vereinigen, verordnen Wir, 
daß bie Landesdirektion in Eichstädt bis En- 
de dieses Monats aufgelöset, und vom r. 
August anfangend mit jener in Neuburg ver- 
bunden werden solle. München den 12. 
Julius 130. 
Max Josepp. 
Freyherr von Montgelas. 
Uuf kdnigl. allerhoͤchsten Befehl. 
von Flad. 
  
(Das Auswandern und Uebertreten in fremde 
Kriegsdienste betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern 
des heil. römischen Reichs Erzpfalzgraf, 
Erztruchseß und Kurfürst. 
Es ist Unser Wille, daß die in Unseren 
Alteren Staaten bestehenden Verordnungen, 
wegen des verbothenen Auswanderns und 
Uebertretens in fremde Kriegsdienste, auch 
in Unseren neuerworbenen Landestheilen und 
Provinzen durchgehends und nach allen Be- 
stimmungen in genauen Vollzug kommen. 
Sämmtliche Behörden haben sich daher 
hiernach schuldigst zu achten. München den 
12. Julius 1806. 
Max Joseph. 
Freyherr von Montgelas. 
Auf königl. allerhbchsten Befehl. 
von Flad. 
(Den Verkauf des Fleisches an Freptagen betr.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Batern, 
des heil. römischen Reichs Erzpfalzgraf, 
Erzeruchseß, und Kurfürst. 
Wir genehmigen die Verfügung Unserer 
Landesdirektion zu München, wegen Feilhal= 
tung des Fleisches an allen Tagen der Woche, 
mit Ausnahme der Sonn= und gebothenen 
Feyertage, und wollen zugleich die unrerm 
8. Februar 1796 ergangene Verotdnung, 
wodurch das Fleischessen und die Bewirthung 
mit Fleischspeisen an Fasttagen unter Be- 
drohung von Geld= und anderen Polizey-= 
strafen verbothen worden ist, bey nunmehr 
veränderten Populations = und andern Ver- 
hältnissen außer Wirkung setzen. Mön- 
chen den rr. Julius 1806. 
Max Josepb. 
Graf von Morawitzky. 
Auf kduigl. allerhdchsten Befehl. 
von Rauffer.
	        
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