Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Seminar eintreffen. Muͤnchen den 22. Au- 
gust 1806. 
Max Joseph. 
Graf von Morawitzkli. 
Auf kbnigl. allerhöchsten Befehl. 
von Nemer. 
Auftrag 
3 an 
saͤmmtliche koͤnigliche Maut= und Hallämter. 
(Die Belegung der Porzelan-Erde, dann des 
Garns und der Gespinste betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestaͤt des Königs. 
Vermög königlichen allerhöchsten Reseripts 
vom 22. dieses wurde die Essito-Gebühr für 
außer Land verführende Passauer Porzelan= 
Erde, so wie für jede andere gemeine Erd- 
art, und auch der sogenannten gestampften 
Obernzeller Eisen-Tacher mir 20 kr., für den 
ungestampften Eisen-Tacher aber, oder der 
sogenannten Schmelztiegel = Erde mit 3 fl. 
vom Sporco-Centner allergnädigst festgesetzt, 
ferner follen nach dem nämlichen allerhöchsten 
Reseript die leinen Garne und Gespinste eben- 
salls mit 3 fl. bey der Ausfuhr belegt wer- 
den; wornach sich also die königlichen Maut- 
und Hallämter in vorkommenden Fällen mit 
der Manipulation genau zu verhalten haben. 
München den a9. August 1806. 
Königliches General-Laudes= 
Kommissariat. 
Frepherr von Weichs. 
von Schmöger. 
330 — 
Probinzial = Verordnung. 
  
(Die Religlons und Klrchenangelegenheiten in 
Schwaben betr.) 
Im Namen Sr. Masestät des Königs. 
Vermög eines von Seiner königlichen 
Majestaät unterm a#. Julius lausenden Jah- 
res ergangenen allergnädigsten Rescripts sol- 
len die in Reltgions = und Kirchenangele- 
genheiten erlassenen Verordnungen, welche 
bisher in den alten baierischen Staaten 
eingeführt waren, auch in den durch den 
Preßburger Frieden erworbenen neuen Landen 
und Gebierhen zur Ausübung gebracht wer- 
den, wann nicht schon durch bestehende Ver- 
ordnungen ein Mehrerrs zu Gunsten der lan- 
desfürstlichen Macht in einem oder dem an- 
dern Dunkte eingeführt worden wäre, woben 
es sodann sein Bewenden hätte. 
Es wird also gegenwärtig allerhöchste Ver- 
ordnung den einschlägigen Behörden, zur 
Wissenschaft und Nachachtung hiemit bekanne 
gemachr. Ulm den 23. August 1806. 
Königliche Landes-Direktion. 
Frepherr von Leiden. 
Wankmiller. 
Bekanntmachungen. 
  
(Die Termins-Verlängerung zur Wiederausfüh= 
rung der als Cousumo eingebrachten Guͤter 
und Waaren betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Seine königliche Majestät haben sich ver- 
meäg allerhöchsten Reseripts vom 22. dieses
	        
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