Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Koͤniglich-Baterisches 
Resjierung ssbla tt. 
  
XXXVIII. Stück. München, Mittwoch den r5. September 1806. 
  
  
Königliche allerhöchste Verordnung. 
  
(Die Uniforme der Hofstäbe betreffend.!) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wie haben Uns auf die Bitte der Chefs 
Unserer füuf Hofstäbe bewogen gefunden, die 
ihnen unterm §. August vorigen Jahres ber 
willigte Hof-Uniforme nach dem Uns gemach- 
ten Verschlage abzudndern. 
Wir erwarten von den Chefs der genann- 
ten Hofstäbe, daß sie nach Unserer erklärten 
Absicht auf die Befolgung dieser vorgezeich- 
neten Uniforme strenge halten, und jede Ueber- 
schreitung in ihre Gränze zurückweisen werden. 
München den zo. August 1806. 
Mar Josepb. 
Freyherr von Moncgelacs. 
Auf kbnigl. allerhdchsten Befehl. 
von Flad. 
Vorschrift zur Abänderung der Uniforme 
für die königlichen Hofstäbe. 
Galla’Kleidung. 
Die Farben des Nockes bleiben- nach der 
vorigen Bestimmung scharlachroth mit dun- 
kelkornblausammtenen Kragen und Aufschl= 
gen, und zwar für die erste Klasse (Sctaats- 
Chefs) mit der Stickerey Nro. 1. versehen. — 
Für diese erste Klasse bleibt der Hur mit weiss 
ser Feder. Für die zwente Klasse (wirklicher 
geheimer Räthe und Kamerherren) und zweyte 
Hof-Chargen nach der Zeichnung Nro. 2. 
gestickt, — und für die dritte Klasse (Kamer- 
herren) nach Nro. 3. gestickt. Die Knöpfe 
für alle drey Klassen nach der Zeichnung 
Nro. 1##. 
Kleine Uniforme. 
Für die erste Klasse ein dunkelblautuche 
nes Kleid mit einem rothtuchenen Kragen; 
dieser nach Zeichnung Ziffer 1. und alle üb- 
rigen Theile des Rockes nach dem Dessin 
Ziffer 4. mit Gold gestickt; die Knspfe von 
Metall, mie dem verzogenen königlichen Na- 
mens-Chiffre und der Königs-Krone, 
Campagne= Frak. 
Der Rock von dunkelblauem Tuche, mit 
rothluchenem Kragen, dieser mit Gold gesticke 
nach dem der Klasse zukommenden Dessin, 
metallene Knöpfe, wie oben. 
Die Zeichnungen sind dev dem königlichen Oberst= 
Hofmeister-Staabe binterlegt.
	        
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