Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Auftrag 
an alle königliche Rentämter in Ober= und 
Nieder = Baiern. 
(Die Pensions= Scheine der entlassenen Strassen= 
Uebersteher betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs 
wird die allergnädigste Eneschließung der al- 
lerhöchsten Stelle vom 10. April dieses Jah- 
res, wegen Kontrasignation der Pensions- 
Scheine der enrlassenen Straßen Uebersteher 
durch die treffenden Straßenbau-Inspektionen, 
dahin erklärt, daß die königlich baierische 
Provinzial-Hauptkasse allhier hinlänglich ge- 
deckt sey, wenn am Ende eines jeden Etats- 
Jahres diejenigen, die eine Pension bezle- 
hen, förmliche Lebens = Certifikate von den 
Orts-Obrigkeiten, wo sie sich aufhalten, den 
königlichen Rentämtern geben, die von selben 
an die königlich baierische Provinzial Haupt- 
kasse einzusenden sind, wo dann die Kontra- 
signation der Pensions-Scheine durch die 
Straßenbau-Inspektionen aufhören kann. 
München den (3. September 1806. 
Känigliches General-Landes- 
Kommissariat. 
Frepherr von Weichs. 
von Schmbger. 
Auftrag 
an sämmtliche Polizey -Unterbehörden des 
Fürstenthums Bamberg. 
(Den Quacksalber Tobias Pfeifer betr.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Der aus dem baireurischen Orte Brei- 
tenloh gebürtige längst berüchtigte Quacksal- 
ber, Tobias Pfeifer, welcher schon frü- 
herhin von Seite der königlich-preußischen 
Behörden wegen seiner Pfuschereyen zu 
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Strafe gezogen worden war, machte unlängst 
auch einen Bersuch, sein Unwesen in der Pre- 
vinz Bamberg fortzusetzen, pachtete zu dessen 
ungestörtern Betriebe unter der Hand eine 
Schenke in dem diesseitigen Gränzorte Wons- 
gehaig, wurde aber auf hievon dem königlichen 
Landgerichte Hollfeld zugekommene Nachricht. 
von diesem alsbald verhaftet, und nach vor- 
gängiger Bestrafung mittelst des Schubs 
über die Gränze verwiesen, jedoch unterwegs 
von einem diesseitigen Patrimontal-Gerichte, 
welchem derselbe zur weitern Transportirung 
zugeschoben worden war, wieder losgelassen. 
Man sieht ssch hiedurch veranlaßt, sämmt- 
liche mirtel = und unmittelbare Polizey, Un- 
terbehörden der Provinz Bamberg auf diesen 
gefährlichen Menschen aufmerksum zu machen, 
und dieselben anzuweisen, ihn im Wiederbe= 
tretungs-Falle nicht nur ohne weiters anzu- 
halten, und über die Gränze zu schaffen, 
sondern auch bey neuerlichen polizeywidrigen 
Handlungen nachdrücklich zu bestrafen, und 
geeigneten Falls darüber auher Anzeige zu 
erstatten. Bamberg am 1. Septemb. 1806. 
Königliche dandes-Direktion. 
Frepherr von Stengel. 
Sarto rius. 
Weisung 
an die sämmtlichen Land-Aemcer im Für- 
stenthume Bamberg. 
(Das unbefugte Ausstellen von Reise= Pässen durch 
unmittelbare und Patrimonial-Behbrden betr.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Man hat neuerdings die unangenehme 
Ueberzeugung geschöpfe, wie wenig sich die 
Patrimonial: Gerichte der adelichen Insassen
	        
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