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diese wohlthärige Unterstügung Bedürftigern
entrissen wird.
Um daher alle sich ergeben könnende Miß-
bräuche zu entfernen, haben Seine königliche
Masestäat verordnet, daß jene Aeltern, welche
auf diese allerhöchste Gunade einen Anspruch zu
machen sich geeignet fühlen, uber ihre Ver-
mögens= und sonstigen Umstände die Zeugniße
ihrer respektiven Obrigkeiten beybringen, und
ihren Gesuchen beylegen sollen.
Diese allerhöchste Verordnung wird zufolge
eines besonderen allergnddigsten Auftrages hie-
mit zur allgemeinen Wissenschaft und Nach-
achtung öffentlich bekannt gemacht. München
den 9. Oktober 1806.
Hönigliches Kadeten-Korps-
Kommando.
Wernek, General-Majer.
....□—...
Provinzial-Verordnung.
(Die Schul, Adstanten betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Da in vandschulen nicht selten der Fall
eintritt, daß des Schulwesens ganz unkündi-
ge Menschen von den Schullehrern als Ad-
stanten angenommen, und mehr zu Provisur-
Kngen und zur Verrichtung körperlicher Ar-
beiren, als zur Theilnahme am Unterrichte
gebraucht werden, dergleichen unfdhige Sub-
jekte aber nach Verlaufe einiger Jahre, dessen
ungeachtet, Ansopruch auf wirkliche Schul-
dienste machen, und östers sogar von Lokal=
Schulvorständen hiezu empfohlen werden; s“
wird hiemit bekannt gemacht, daß künftighin
kein Schulgehilfe, wenn er auch eines Schul-
lehrers Sohn ist, auf einen wirklichen Schul-
dienst Anspruch machen dürfe, wenn er niche
wenigstens einen Lehrkurs im Schullehrer-
Seminar zurückgelegt hat. München den 29.
September 1806.
Königliche Landes-Direktion.
Frevherr von Weichs.
Reger.
——#idii—s-
Auftrag
an sämmtliche Administrations= Behörden der
Kirchen und milden Seiftungen der könig-
lichen Provinz Schwaben.
C(Den Getreid-Starus und Fruchtverkauf betr.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Um von Zeit zu Zeit zu zweckmäßigen Ver-
fügungen die Uebersicht zu erlangen, welcher
Früchten -Vorrath auf den Speichern der
Kirchen, Fabriken, und der übrigen milden
Stiftungen vorliege, haben kuͤnftig, mit dem
Etats-Jahre 1805 anfangend, die saͤmmtli-
chen Verwaltungs-Brehoͤrden jederzeit bey
Einsendung des Monats= respekk. Quarealss
Extrakts nebst dem Pekunial-Status auch eine
gesonderte Tabelle über alle Getreid-Sorren,
dann Afterfeüchten, und Stroh mit Aufführung
der Elnnahme, Ausgabe, und des Vorratho
nach dem angefügten Formular unterthänigst
einzuschicken.
Damit sofort das Fruchtverkaufs= Geschäft
bey den Klrchen und Stistungen künftig in die
möglichst reinen und vollkomnenen Wege ge-