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kuͤrzesten Wege nach seinem Vaterlande hin,
sonsten aber uͤber die naͤchsten Landesgraͤnzen,
nur nicht gegen die Gränze jener Macht,
welche er verließ, gebracht.
4. Sollten indessen unter solchen Deser-
teurs sich einige befinden, die freywillig in
Unsere Dienste zu treten verlangen, so ist
ihnen, im Falle ste ohne körperliche Gebre-
chen, unverheyrathet, und Deutsche sind, der
Eintritt bey Unserer Infanterie zu gestatten,
und diejenigen, die dieses Verlangen äuße-
ren, auch die erwähnten Eigenschaften dazu
zu besihßen scheinen, sind daher, so wie sie
ankommen, der zunächst gelegenen Militär=
Beherde zur weitern Verfügung zu über-
geben.
§. Geschähe es endlich, daß, dieser getrof-
senen Maaßregeln ungeachter, irgend ein
fremder Deserteur in Unserem Königreiche
entdeckt würde, der in keiner Kondition oder
Wbbeit stünde, oder sich sonst nicht ehrlich
ernährte, sö ist gegen einen solchen, wenn
er nicht ano den bisherigen Bestimmungen
auf andere Weist unschädlich gemacht wer-
den kann, ohne welters in dem Ginne Un-
serer Generalmandate über Vaganten ein-
zuschreiten.
6. Obige Bestimmungen bezlehen sich
sämmtlich nur auf die Deserreurs von jenen
Mächten, mit welchen beine Militairkartele
bestehen. Wo diese vorhanden sind, müssen
sie zur durchgängigen Vorschrift des Verfah=
rens genommen werden.
Diese Verordnung haben Wir zu Jeder-
manns Wissenschaft und Befolgung durch
das Regierungsblatt bekannt zu machen be-
fohlen. München den 14. Oktober 1806.
Max Joseph.
Freyherr von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl.
von Flad.
CDie Benennung einiger Stratzen und Plätze in
Augsburg betreffend.)
Wir Maximiltan Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir willfahren gerne dem mittelst Berichts
Unseres General -Kommissariats in Schwa-
ben unterm 6. dieses Monats an Uns ge-
brachten Wunsche Unserer lieben und ge-
treuen Bürgerschafe in Augsburg, wegen Ab-
Anderung der bisherigen Benennungen eini-
ger Straßen und Plätze. Diesemnach sollen
in Zukunft, so wie
1. der ehemalige Weinmarkt bereits
den Namen Maximilians-Straße er-
halten hat;
a. die von der Marimilians= Straße bis
zum Domplatze laufende bisherige Weiß-
mahlergasse nach dem MNamen Unserer ge-
liebtesten Gemahlinn, die Karolinen=
Straße:
3. die bisherige Kreuzer: Straße nach dem
Namen Unseres geliebtesten Kronprinzen, die
Ludwigs-Straße;
4. der bisherige Ulrichsplah in Zukunft
Maximilians= Platz;
§. der bisherige Domplaß, Karolinen=
Plasß, und