Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

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kuͤrzesten Wege nach seinem Vaterlande hin, 
sonsten aber uͤber die naͤchsten Landesgraͤnzen, 
nur nicht gegen die Gränze jener Macht, 
welche er verließ, gebracht. 
4. Sollten indessen unter solchen Deser- 
teurs sich einige befinden, die freywillig in 
Unsere Dienste zu treten verlangen, so ist 
ihnen, im Falle ste ohne körperliche Gebre- 
chen, unverheyrathet, und Deutsche sind, der 
Eintritt bey Unserer Infanterie zu gestatten, 
und diejenigen, die dieses Verlangen äuße- 
ren, auch die erwähnten Eigenschaften dazu 
zu besihßen scheinen, sind daher, so wie sie 
ankommen, der zunächst gelegenen Militär= 
Beherde zur weitern Verfügung zu über- 
geben. 
§. Geschähe es endlich, daß, dieser getrof- 
senen Maaßregeln ungeachter, irgend ein 
fremder Deserteur in Unserem Königreiche 
entdeckt würde, der in keiner Kondition oder 
Wbbeit stünde, oder sich sonst nicht ehrlich 
ernährte, sö ist gegen einen solchen, wenn 
er nicht ano den bisherigen Bestimmungen 
auf andere Weist unschädlich gemacht wer- 
den kann, ohne welters in dem Ginne Un- 
serer Generalmandate über Vaganten ein- 
zuschreiten. 
6. Obige Bestimmungen bezlehen sich 
sämmtlich nur auf die Deserreurs von jenen 
Mächten, mit welchen beine Militairkartele 
bestehen. Wo diese vorhanden sind, müssen 
sie zur durchgängigen Vorschrift des Verfah= 
rens genommen werden. 
Diese Verordnung haben Wir zu Jeder- 
manns Wissenschaft und Befolgung durch 
das Regierungsblatt bekannt zu machen be- 
fohlen. München den 14. Oktober 1806. 
Max Joseph. 
Freyherr von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl. 
von Flad. 
  
CDie Benennung einiger Stratzen und Plätze in 
Augsburg betreffend.) 
Wir Maximiltan Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir willfahren gerne dem mittelst Berichts 
Unseres General -Kommissariats in Schwa- 
ben unterm 6. dieses Monats an Uns ge- 
brachten Wunsche Unserer lieben und ge- 
treuen Bürgerschafe in Augsburg, wegen Ab- 
Anderung der bisherigen Benennungen eini- 
ger Straßen und Plätze. Diesemnach sollen 
in Zukunft, so wie 
1. der ehemalige Weinmarkt bereits 
den Namen Maximilians-Straße er- 
halten hat; 
a. die von der Marimilians= Straße bis 
zum Domplatze laufende bisherige Weiß- 
mahlergasse nach dem MNamen Unserer ge- 
liebtesten Gemahlinn, die Karolinen= 
Straße: 
3. die bisherige Kreuzer: Straße nach dem 
Namen Unseres geliebtesten Kronprinzen, die 
Ludwigs-Straße; 
4. der bisherige Ulrichsplah in Zukunft 
Maximilians= Platz; 
§. der bisherige Domplaß, Karolinen= 
Plasß, und
	        
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