Verletzung derselben pflichtmaͤßig anzuzeigen.
Muͤnchen den 23. Oktober 1806.
Königliche Landes-Direktion.
Freyherr von Weichs.
« Mair.
(Die Einführung eines jährlichen Konkurses zu
Neuburg für diejenigen Aerzte, welche zu
Land= oder Stadtgerichts = Physikaren ad-
spiren, betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Seine Majestät haben allergnädigst zu ver-
ordnen geruhet, daß keinem Arzte im Lande
die freye Ausübung gestattet werde, welcher
nicht seine Vorbereitungs-Studien nachge-
wiesen, den dreyjährigen akademischen Kurs
auf der inländischen Universität vollendet,
den akademischen Grad erlangt, und nach
dem Biennio practico seine theoretische und
praktische Prüfung bestanden hat. Zu die-
sem Ende wird von der unterzeichneten Stelle
alle Jahre ein Konkurs für diejenigen Aerzte,
welche bey vorkommenden Erledigungen als
Land= oder Stadtgerichts-Aerzte angestellt
zu werden verlangen, eröffnet werden. Zu
solchem Konkurse wird aber Niemand, wel-
cher nicht alle vorstehende Erfodernisse eines
praktischen Arztes erfüllet hat, zugelassen,
auch in keinem Falle von diesen Bestimmun-
gen ohne allerhöchst ausdrückliche Bewilli-
gung, welche Seine Majestar ohne gemein-
nübige und überwiegende Gründe zu erthei-
len nicht geneigt sind, nicht abgewichen
werden.
In Gefolge dessen wird der erste jährliche
Konkurs auf Mittwoch den 19. künftigen Mo-
nats Rovember mit der Bemerkung hiemit be-
stinunt, daß alle schon approbirte, praktische
Aerzte, welche Land= oder Stadegerichts-
Physikate nachsuchen, sich durch legale Zeug-
nisse über ihre Studien und Praxis auszu-
weisen, sohin an dem festgesetzten Tage der
Prüfung selbst sich zu unterziehen haben.
Neuhurg den l. Oktober 1806.
Königliche Landes-Direktion.
Graf von Tassis.
Kettner.
(Die Prüfung der Adsplranken zum Staatsdienste
im Fürstenthume Bamberg betreffend.)
Im Namen Sr. Masestät des Königs.
Unter den gegenwärtigen dringenden Um-
ständen findet man sich bewogen, den auf den
4. November ausgeschriebenen Termin zur
Prüfung der Adspiranten zum Staatsdienste
auf den 4. Dezember zu verschieben, welches
zur nöthigen Wissenschaft andurch bekannt
gemacht wird. Bamberg den 24. Oktober
1806.
Königliche Vandes-Direktion.
Frepherr von Stengel.
Friedmann.
Auftrag
an
sämmtliche königlich baierische Mautämter.
(Die Mautstrafen betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Die königlich baierischen Mautämter em-
pfangen hiemit den Auftrag, jedem Kom-
merzianten, welcher mit einer Maurstrafe be-