Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Verletzung derselben pflichtmaͤßig anzuzeigen. 
Muͤnchen den 23. Oktober 1806. 
Königliche Landes-Direktion. 
Freyherr von Weichs. 
« Mair. 
  
(Die Einführung eines jährlichen Konkurses zu 
Neuburg für diejenigen Aerzte, welche zu 
Land= oder Stadtgerichts = Physikaren ad- 
spiren, betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Seine Majestät haben allergnädigst zu ver- 
ordnen geruhet, daß keinem Arzte im Lande 
die freye Ausübung gestattet werde, welcher 
nicht seine Vorbereitungs-Studien nachge- 
wiesen, den dreyjährigen akademischen Kurs 
auf der inländischen Universität vollendet, 
den akademischen Grad erlangt, und nach 
dem Biennio practico seine theoretische und 
praktische Prüfung bestanden hat. Zu die- 
sem Ende wird von der unterzeichneten Stelle 
alle Jahre ein Konkurs für diejenigen Aerzte, 
welche bey vorkommenden Erledigungen als 
Land= oder Stadtgerichts-Aerzte angestellt 
zu werden verlangen, eröffnet werden. Zu 
solchem Konkurse wird aber Niemand, wel- 
cher nicht alle vorstehende Erfodernisse eines 
praktischen Arztes erfüllet hat, zugelassen, 
auch in keinem Falle von diesen Bestimmun- 
gen ohne allerhöchst ausdrückliche Bewilli- 
gung, welche Seine Majestar ohne gemein- 
nübige und überwiegende Gründe zu erthei- 
len nicht geneigt sind, nicht abgewichen 
werden. 
In Gefolge dessen wird der erste jährliche 
Konkurs auf Mittwoch den 19. künftigen Mo- 
nats Rovember mit der Bemerkung hiemit be- 
stinunt, daß alle schon approbirte, praktische 
Aerzte, welche Land= oder Stadegerichts- 
Physikate nachsuchen, sich durch legale Zeug- 
nisse über ihre Studien und Praxis auszu- 
weisen, sohin an dem festgesetzten Tage der 
Prüfung selbst sich zu unterziehen haben. 
Neuhurg den l. Oktober 1806. 
Königliche Landes-Direktion. 
Graf von Tassis. 
Kettner. 
  
(Die Prüfung der Adsplranken zum Staatsdienste 
im Fürstenthume Bamberg betreffend.) 
Im Namen Sr. Masestät des Königs. 
Unter den gegenwärtigen dringenden Um- 
ständen findet man sich bewogen, den auf den 
4. November ausgeschriebenen Termin zur 
Prüfung der Adspiranten zum Staatsdienste 
auf den 4. Dezember zu verschieben, welches 
zur nöthigen Wissenschaft andurch bekannt 
gemacht wird. Bamberg den 24. Oktober 
1806. 
Königliche Vandes-Direktion. 
Frepherr von Stengel. 
Friedmann. 
  
  
Auftrag 
an 
sämmtliche königlich baierische Mautämter. 
(Die Mautstrafen betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Die königlich baierischen Mautämter em- 
pfangen hiemit den Auftrag, jedem Kom- 
merzianten, welcher mit einer Maurstrafe be-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.