Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

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zmen Ministeridl: Departements in auswärti- 
gen Angelegenheiten unter keinem Vorwande 
zu umgehen, und an dieses Ministerium von 
sedem Blatte, wie es erscheint, achtzehn Exem- 
plarien zur weitern Disposition abzugeben. 
Zu Urkund dessen haben Wir diesen Brief 
allerhöchsteigenhändig unterzeichnet, mit Un- 
serm aufgedruckten königlichen Sekret-In- 
siegel befestiget, und zur allgemeinen Kennt- 
niß und Darnachachtung durch das Regie- 
rungsblatt bekannt zu machen, befohlen. 
Gecgeben in Unserer Haupt= und Restdenz= 
Stadt München den sechszehnten Tag des 
Monats November im Eintausend achthun- 
dert und sechsten Jahre, Unseres Reiches im 
ersten. 
Max Joseph. 
Frepherr von Monegelas. 
Auf kniglichen allerhdchsten Befehl. 
von Flad. 
Auftrag. 
. an 
saͤmmtliche Polizeybehoͤrden in Ober / und 
Niederbaiern. 
(Die Kalender betreffend.) 
Sämmrliche Polizeybehörden haben in 
Zeit von acht Tagen anzuzeigen, welche in- 
ländische Kalender in den anvertrauten Be- 
zirken verlegt werden, wer der Herausgeber 
und Verleger des Kalenders sey. 
Ob diese mit einem Privilegium oder Kon- 
zession versehen sind. 
Von den Drivilegien oder Konzessionen sind 
vidimirte Abschriften beyzulesen. 
den 20. November 1306. 
Königliches General-Kandes- 
Kommissariat. 
Frepherr von Weschs. 
von Schmöger. 
Mücchen 
Bekanntmachungen. 
— ÒÁ — 
(Die Prüfung der Adspiranren zu dem Land-Ph#- 
sikaten in der obern Pfalz betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Zu Folge eines allerhöchslen Reseripts vom 
30. September 1806 soll sowohl für die zu 
Landbeamten, als Aktuars= Stellen, als 
auch für die zu den Stellen der Landgerichts- 
Aerzten adspirirenden oberpälzischen Subjekte, 
welche ihre Studien nach den voransgegan- 
genen Vorschriften vollendet, und auch den 
Praxis genommen haben, zur Prüfung der- 
selben noch im heurigen Jahre ein Konkurs 
ausgeschrieben werden. 
Die königliche Landes-Direktion der obern 
Pfalz bestimme also zur Konkurs-Prüfung 
medizinischer Kandidaten für oberpfälzische 
Landgerichts-Phrstkate den 20. Dezember, 
und macht es allen jenen, welche sich einer 
medizinischen Prüfung unterwersen wollen, 
hiemit kund, damit selbe an erwähntem Tage 
Morgens 0 Uhr bey der Landes-Direktions- 
Kanzelley sich melden, mit der Voraus; 
sehung, daß jene Subjekten über die Vollen- 
dung ihrer medizinischen Kurse, und ihres 
geendigten Praxis ehevor ihre Zeugnisse an-
	        
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