dingungen einzuloͤsen, und zur Amtswohnung
zu verwenden ist.
Zu Gerichtsfrohnfesten sind die in Kufstein,
und in den vorhergehenden 3 Gerichtssigen
vorhandenen Gefängnißorte zu gebrauchen.
28. V. Das Landgericht Fürsten-
burg wird zusammengesetzt aus dem landes-
herrlichen Gerichte Naudersberg, mie
Ausschluß der Gemeinden Ischgl und Gall-
thür, welche jedoch mit einstweiliger Bey-
behaltung ihres dermaligen Gemeinds= und
Steuer= Verbands dem nachfolgenden Land--
gerichte Landeck zugetheilt werden, dann aus
dem Graf= von Trappischen Pfandgerichte
Glurns und Matsch, dem Gerichte Ma-
rieuberg, Schlanders und Montani.
Der Flächen -Inhalt dieses Landgerichtes
ist 24 Quadrat-Mcilen, und der Be-
völkerungsstand a2600 Seelen, von denen
47256 unter unmittelbarer Gerichtsbarkeit des
Landgerichts, und 17904 unter Patrimonial-
Gerichten stehen.
Der Amtssitz ist in Fürstenburg, wo das
geräumige Schloß zu Amtswohnungen zu
verwenden, und die nöthige Frohnfeste herzu-
stellen ist.
Bis solches geschieht, behält einstweil der
Landrichter seinen Amtssitz in Nauders.
ao9. VI. Das Landgericht Landeck
erhält, außer den von Raudersberg getreun-
ten Gemeinden Ischgl und Gallthür, das
landesherrliche Gericht Pfunds, dann die
Donastial-Gerichte Landeck, Laudeck,
und Jnst.
4533 —
Da das Gericht Landeck den Gerichts-Un-
terthanen dermal noch verpfändet ist, und ein
seweiliger Richter ohnehin von dem Landes-
fürsten ernannt wird; so ist zwar den Ge-
meinden, bis zur Auflösung der Pfandschafe,
der Fortbezug der Sporteln und Urbarsgefälle
zu gestatten; jedoch der Richter als Unser
ummitelbarer Beamter anzusehen, und ihm,
nebst der Aufsicht über die eingezirkten Pa-
trimonialgerichte, auch die Gerichtsbarkeit
über die Unterthanen von Pfunds, Ischgl,
und Gallehür zu übertragen.
Nach Pfunde ist jedoch auf Kosten der die
Pfandschaft genießenden Gemeinden von Lan-
deck ein zweyter Landgerichts-Aktuar zu expo-
niren.
Der Flächen-Inhalt des ganzen Landge-
riches begreift 30 1#/# Quadratmeilen, und
die Volkszahl 3a201 Seelen, wovon sich
3216 unmittelbar unter dem Landgerichte,
und 28985 unter Patrimonialgerichten be-
finden.
Der Amtssitz ist in Landeck, und das dor-
tige Schloß ist zur Amtswohnung gehörig
einzurichten.
30o. VII. Das Landgeriche Telfs
besteht aus dem Graf= von Fiegerischen Ge-
richte Hörtenberg, der Graf= Wolkenstei-
nischen Herrschaft Petersberg, dem Stam-
ser Klostergerichte Stams, und enthält auf
einem Flächen-Inhalte von àz 1#8 Quadrat-
meilen, eine Bevölkerung von 24752 Seelen.
Da Wir gesinnte sind, die verpfändeten
Gerichte einzulssen, so werden Wir dem Ge-