Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

dingungen einzuloͤsen, und zur Amtswohnung 
zu verwenden ist. 
Zu Gerichtsfrohnfesten sind die in Kufstein, 
und in den vorhergehenden 3 Gerichtssigen 
vorhandenen Gefängnißorte zu gebrauchen. 
28. V. Das Landgericht Fürsten- 
burg wird zusammengesetzt aus dem landes- 
herrlichen Gerichte Naudersberg, mie 
Ausschluß der Gemeinden Ischgl und Gall- 
thür, welche jedoch mit einstweiliger Bey- 
behaltung ihres dermaligen Gemeinds= und 
Steuer= Verbands dem nachfolgenden Land-- 
gerichte Landeck zugetheilt werden, dann aus 
dem Graf= von Trappischen Pfandgerichte 
Glurns und Matsch, dem Gerichte Ma- 
rieuberg, Schlanders und Montani. 
Der Flächen -Inhalt dieses Landgerichtes 
ist 24 Quadrat-Mcilen, und der Be- 
völkerungsstand a2600 Seelen, von denen 
47256 unter unmittelbarer Gerichtsbarkeit des 
Landgerichts, und 17904 unter Patrimonial- 
Gerichten stehen. 
Der Amtssitz ist in Fürstenburg, wo das 
geräumige Schloß zu Amtswohnungen zu 
verwenden, und die nöthige Frohnfeste herzu- 
stellen ist. 
Bis solches geschieht, behält einstweil der 
Landrichter seinen Amtssitz in Nauders. 
ao9. VI. Das Landgericht Landeck 
erhält, außer den von Raudersberg getreun- 
ten Gemeinden Ischgl und Gallthür, das 
landesherrliche Gericht Pfunds, dann die 
Donastial-Gerichte Landeck, Laudeck, 
und Jnst. 
4533 — 
Da das Gericht Landeck den Gerichts-Un- 
terthanen dermal noch verpfändet ist, und ein 
seweiliger Richter ohnehin von dem Landes- 
fürsten ernannt wird; so ist zwar den Ge- 
meinden, bis zur Auflösung der Pfandschafe, 
der Fortbezug der Sporteln und Urbarsgefälle 
zu gestatten; jedoch der Richter als Unser 
ummitelbarer Beamter anzusehen, und ihm, 
nebst der Aufsicht über die eingezirkten Pa- 
trimonialgerichte, auch die Gerichtsbarkeit 
über die Unterthanen von Pfunds, Ischgl, 
und Gallehür zu übertragen. 
Nach Pfunde ist jedoch auf Kosten der die 
Pfandschaft genießenden Gemeinden von Lan- 
deck ein zweyter Landgerichts-Aktuar zu expo- 
niren. 
Der Flächen-Inhalt des ganzen Landge- 
riches begreift 30 1#/# Quadratmeilen, und 
die Volkszahl 3a201 Seelen, wovon sich 
3216 unmittelbar unter dem Landgerichte, 
und 28985 unter Patrimonialgerichten be- 
finden. 
Der Amtssitz ist in Landeck, und das dor- 
tige Schloß ist zur Amtswohnung gehörig 
einzurichten. 
30o. VII. Das Landgeriche Telfs 
besteht aus dem Graf= von Fiegerischen Ge- 
richte Hörtenberg, der Graf= Wolkenstei- 
nischen Herrschaft Petersberg, dem Stam- 
ser Klostergerichte Stams, und enthält auf 
einem Flächen-Inhalte von àz 1#8 Quadrat- 
meilen, eine Bevölkerung von 24752 Seelen. 
Da Wir gesinnte sind, die verpfändeten 
Gerichte einzulssen, so werden Wir dem Ge-
	        
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