Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

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diesen 16504 unter landgerichtlicher, und 
1943 unter Datrimonial= Gerichtsbarkeit. 
Nach Storo ist ein zweyter Landgerichts- 
Aktuar zu exponiren. 
Der Amtssitz ist übrigens in Tione, wo 
für das Landgericht einstweil eine Miethwoh- 
nung zu wählen ist. Die Gefangene müssen 
einstweil, wie bisher, in Stenico unterge- 
bracht werden. 
48. Rücksichtlich der zweyten Landgerichts- 
Aktuare, welche Wir Ausnahmsweise oben 
(. 24. 29. 31. 33. 45. 46. und 47.) bey 
verschiedenen Landgerichten zu bestellen für gur 
gesunden haben, wollen Wir die nähere Be- 
stimmung treffen, daß diesen exponirten Ak- 
tuarien, welche keineswegs als eigentliche 
Nichter zu betrachten sind, ausser den in 
Norhsällen im Ramen des Landgerichts schleu- 
nig zu treffenden Verfügungen nichts zustehe, 
als die Instruirung der Prozesse, die Verneh- 
mung der Gezeugen, die Augenscheine, Visa 
reperta; und die Aufnahms-Protokolle der 
Kontrakte. 
Den Landrichrern bleibt die Entscheidung 
der Prozesse, und die Sanktionirung der Kon- 
trakte vorbehalten. 
Selbst bey gesperrter Kommunikation steht 
also den exponirten Landgerichts-Aktnarien 
keine Entscheidung, als in jenen Nothfällen 
zu, welche auf der Stelle einer dezisiven Maaß- 
regel bedürfen, deren Sanktionirung aber 
von dem Landgerichte, so wie die Wege offen 
sind, alsobald erholt werden muß. 
40. Die oben näher bestimmten à4 Landge- 
richte werden in folgende. Kreisémter einge- 
theilet: 
a. Das Kreisamt Unterinnthal in 
Schwatz entbält die Landgerichte Inns- 
bruck, Schwatz, Rattenberg, Kuf- 
stein. 
b. Das Kreisamt Oberinnthal in 
Imst umfaßt die Landgerichte Fürsten- 
burg, bandeck, Reutti, Telfs. 
c. Das Kreisamt Dusterthal in Brun- 
eggen enthält die Landgerichte Brixen, 
Bruneggen, Lienz. 
d. Das Kreisamt Bohen die Landge- 
richte Boßen, Meran und Klausen, 
e. Das Kreisamt Trient die Landgerichte 
Trient, Mezzolombardo, Cles, Ma- 
l#, Pergine, Levico und Cavalese. 
f. Das Kreisamt Roveredo endlich ent- 
hält die Landgerichte Roveredo, Riva 
und Tione. 
Die nähere Bestimmung behalten Wir 
Uns jedoch, bey allgemeiner Anordnung der 
Kreisämter, noch bevor. 
so. Die oben bestimmten 2z Rentämter 
in der Provinz Tyrol werden an folgenden 
Orten, und in dem beygefügten Umfange an- 
geordnet: 
51. I. Das Rentamt Innsbruck 
beschränkt sich ganz auf die Gränzen des 
Landgerichts gleichen Ramens, in welchem 
folgende untergeordnete Kameral-Aemter be- 
stehen: 
a. Die Zoll-Aemter Innsbruck, Se. 
Jodok und Lueg. 
b Die Weggeld-Aemter Innsbruck, 
Patsch, Unterschönberg und Lueg. 
Die Rentamtswohnung ist in dem nämli-
	        
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