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diesen 16504 unter landgerichtlicher, und
1943 unter Datrimonial= Gerichtsbarkeit.
Nach Storo ist ein zweyter Landgerichts-
Aktuar zu exponiren.
Der Amtssitz ist übrigens in Tione, wo
für das Landgericht einstweil eine Miethwoh-
nung zu wählen ist. Die Gefangene müssen
einstweil, wie bisher, in Stenico unterge-
bracht werden.
48. Rücksichtlich der zweyten Landgerichts-
Aktuare, welche Wir Ausnahmsweise oben
(. 24. 29. 31. 33. 45. 46. und 47.) bey
verschiedenen Landgerichten zu bestellen für gur
gesunden haben, wollen Wir die nähere Be-
stimmung treffen, daß diesen exponirten Ak-
tuarien, welche keineswegs als eigentliche
Nichter zu betrachten sind, ausser den in
Norhsällen im Ramen des Landgerichts schleu-
nig zu treffenden Verfügungen nichts zustehe,
als die Instruirung der Prozesse, die Verneh-
mung der Gezeugen, die Augenscheine, Visa
reperta; und die Aufnahms-Protokolle der
Kontrakte.
Den Landrichrern bleibt die Entscheidung
der Prozesse, und die Sanktionirung der Kon-
trakte vorbehalten.
Selbst bey gesperrter Kommunikation steht
also den exponirten Landgerichts-Aktnarien
keine Entscheidung, als in jenen Nothfällen
zu, welche auf der Stelle einer dezisiven Maaß-
regel bedürfen, deren Sanktionirung aber
von dem Landgerichte, so wie die Wege offen
sind, alsobald erholt werden muß.
40. Die oben näher bestimmten à4 Landge-
richte werden in folgende. Kreisémter einge-
theilet:
a. Das Kreisamt Unterinnthal in
Schwatz entbält die Landgerichte Inns-
bruck, Schwatz, Rattenberg, Kuf-
stein.
b. Das Kreisamt Oberinnthal in
Imst umfaßt die Landgerichte Fürsten-
burg, bandeck, Reutti, Telfs.
c. Das Kreisamt Dusterthal in Brun-
eggen enthält die Landgerichte Brixen,
Bruneggen, Lienz.
d. Das Kreisamt Bohen die Landge-
richte Boßen, Meran und Klausen,
e. Das Kreisamt Trient die Landgerichte
Trient, Mezzolombardo, Cles, Ma-
l#, Pergine, Levico und Cavalese.
f. Das Kreisamt Roveredo endlich ent-
hält die Landgerichte Roveredo, Riva
und Tione.
Die nähere Bestimmung behalten Wir
Uns jedoch, bey allgemeiner Anordnung der
Kreisämter, noch bevor.
so. Die oben bestimmten 2z Rentämter
in der Provinz Tyrol werden an folgenden
Orten, und in dem beygefügten Umfange an-
geordnet:
51. I. Das Rentamt Innsbruck
beschränkt sich ganz auf die Gränzen des
Landgerichts gleichen Ramens, in welchem
folgende untergeordnete Kameral-Aemter be-
stehen:
a. Die Zoll-Aemter Innsbruck, Se.
Jodok und Lueg.
b Die Weggeld-Aemter Innsbruck,
Patsch, Unterschönberg und Lueg.
Die Rentamtswohnung ist in dem nämli-