Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Agrikultur — Appellations-Norme. 
Agrikultur. Oberaufsicht und Leitung hier- 
.ober. 425, 426. 
Alumnen. Sieb georglanisches Seminar. 
Akademlen, allgemeine Aufsicht hietüber. 4%% 
426. 
Akademiker, mit Stipendlen begnadigte. 
Sieh Unlversitaͤt. 
3 uare. Eieh Landgerichts-Aktuare. 
ktugrs = Beyzlehung. Wiederholte Ver- 
ordnung wegen Boyzlehung eines Aktnars, 
oder bey dem Mangel dieses letztern, zweyer 
Gerichtebeysitzer zu richterlichen Handlungen, 
besonders bey Hofmarksgerichten. 117. 
Anwiälde. Verordnung wegen der Sideslei- 
stung derselben in die Seele ihres Prinzlpalen. 
Sieh Gerichts = Koder, balerischer. 
— wegen der bey Belehnungen zu beobachten- 
den Formalitäten. 
Sieh Belehnungs= Akt, — Bittschrlf- 
ten in Nachlaß-Sachen. 
Appellationen und gerichtliches Ver- 
ahren in dem Fürstentchume Eich- 
aͤdt. Die Revisionssuchungen von dem in 
Elchstädt bestehenden Hofgerichte werden an 
die oberste Justizstelle in Schwaben gewie- 
sen. Bis zur allgemeinen Ciollgesetzgebung 
bleibt „es noch ferner bey den bisher alldort 
üblichen gemeinen Civil-Rechten, Statuten 
und Gewohnbeiten; — bey dem gerichtichen 
Verfahren in Cloil-Sachen wird der baleri- 
sche Gerichtskoder und die demselben ange- 
hängte Konkursordnung als Norme eingeführr. 
773 774. 
Appellationen aus der Grasschaft Tyrol, 
wie auch den Färstenthmern Trien und 
Briren. Sieh Justizstelle oberste in Schwa- 
en. 
Appellationegang in Prozessen bey dem 
Oberamte zu Günzburg, — den Magistra- 
ten zu Augsburg und Lindan, — dem bis- 
her kaiserlich- dsterreichischen Appellationsge- 
richte in Schwaben, — der obersten Justiz- 
stelle zu Wien, — und den vormaligen hoch- 
sten Reichsgerichten. 
Sieh Justizpflege in Schwaben, — und Pro- 
zesse bey den Reichsgerichten. 
Appellationszug von dem Hofgerichte zu 
Amberg, und dem Fürstenthume Ansbach. 
Sieh Justizstelle, oberste in Franken. 
Appellations-Norme in Ehestreitigkeiten 
der Protestanten in Baiern und Neuburg. 
Sieh Ptotestanten. 
1 
Appellations-Tare — Banknoten. 
Appellatlons = Tare, von den Mautäm- 
tern einzuhelschende, vor der Revisions= Er- 
kenntnit. Sieh unter Manewesen. 
Archiv, kbnigliches. Steh Haus= und Staate- 
Urchiv. 
Armen-Anstalten. Oberaufsicht hlerüber. 
425, 426. 
Arme Seele. Slieh Erbseinsetzung derselben. 
Arzneven-Handel, verbothener. Sieh 
Vieh-Arzney= Handel, — und Quacksalber. 
Aufschläger und Unter-Aufschläger 
in Baiern. PVorschriften für dieselben zur 
Verfahrung bev Einbeischung des Bier= und 
Brandwein-Aufschlags. 381. —— Verhängung 
der Strafen für dieselbe bey ungeeinnenm 
Verfahren in Behandlung des Aufschlages. 
384. 
Auestände. Sieh Aerarsal = Ausslände. 
Anowandern und Ueberrretken kdnig- 
licher Unterthauen in fremde Krlegs- 
dienste. Das diehfalls bestehende Perboth 
wird ernenert, und auf sämmtliche Provin-= 
zen ausgedehnt. 258. 
Anuswärtige BVerbälenisse. Sieh Ministerial- 
Departement und Ministerlal- Organisatlon. 
aader einfache (Landbaader.) Ausschlat 
derselben bev Juspekrionen kriminalischer Un- 
glücksfälle und Vergistungen. Sieh kriminalis 
sche Unglücksfalle. 
Backdfen der Landleute. Verordnung we- 
gen zweckmäßiger Bauar## und Besichtigung 
derselben zur Entfernung der Feuerkgefahr. 28—. 
Batern (Kurpfalzbatern) wird zur ursprüng- 
lichen Würde eines Kdnigrelchs erhoben. 3. 53. 
Genealogie des kbduiglichen Hauses ven 
Balern. 17., 18. 
Konstituirende kandes-Theile des Könlgreichs 
Baiern; a) gemäß des Preßburger Frledens. 
53, 54, 57; — b) durch Austausch an 
Frankrelch. us0, loo; — C) durch Uebereln- 
kunft mit den Grafen Fugger 210; — d) zu 
Felge des rheinischen Bundsvertrags. 353, 
354. 
Einfährnng der National = Kokardé 
alo eines allgemeinen Keunzeichens aller lal- 
erischen Landeokinder. 23. 
Baierischer Gerichts = Koder. Sleh Ge- 
richto- Koper. 
Baierlsche National Jeitun 
Klebe Professor. 7 - s Sieh 
Banknoten k. k. dsterrelchische. Warnung 
an die königuchen Untertbanen, dieselhe ge- 
gen baates Geld einzutauschen. 150, 151. 
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