Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Bauholz-Abgaben — Bier u. Brandw. . 
Perordnung, durch welche der Nominalwerth 
dieser Banknoten auf den Kommerzialwerth re- 
duzirt wird, und dieselbe in Jahlungen nicht 
anuders als um zwey Prezente unter dem 
. Augsburger Wechselkurs angenommen werden 
sollen. 235, à36. 
Bauholz = Abgaben, die, in Schwas 
ben, aus den Kameral-Waldungen an die 
hiezu berechtigten Unterthanen, werden zur 
Handhabung der Ordnung und Gleichfdrmig- 
keit besonderen Vorschriften unterworfen. 260, 
261. 
Belehnungs = Akt bey Ritterlehen. 
Vorschrift, nach welcher sich die Rirterlehen- 
Vasallen, oder derselben Anwälde hiebey zu 
fuͤgen haben. 190, 191. 
Benefizlen = Verlelhung. Sieh Pfar- 
reyen, und geistliche Pfünden. 
Berlcht-Form. Insiruktion für sämmt- 
lich= königliche admiuistrative Landesstellen und 
Juftizkollegien rc. in Hinsicht der Berichte we- 
gen der angenommenen Königswürde. 7, 3. 
Berichte und Birtschriften über Schul- 
gegenstände; Form derselben. Sieh unter 
Schulen. 
Wlederholte Vorschrift zu der in Berich- 
ten und Vorstellungen an die kbulgli- 
chen höhern kandeskolleglen von den 
Unterbehdrden und Partheyen zu beobachten- 
den Submisstons= Formel. 307. 
Besolduugs= Scheine, verhandelte 
oder zedirte sollen bey den kdniglichen Kas- 
sen nicht mehr vorgemerkt werden. 152. 
Bettelmbdche. Erhdhung des Alimentatlons-= 
Beytrages für dieselben in den Zentralklostern. 
287, 288. 
Beutel = Lehen. Ueber das Formelle der 
Behandlung derselben ben Verlderungsfäl- 
len wird den kdniglichen Rentämtern und 
andern betreffenden Rechnungsbehdrden in 
der Proolnz Schwaben eine nähere Vor- 
schrift ertheilt. 116% — 112. — Formular el- 
— nes Belehnungs-Protokolls. 112, 113.7 
Bi bliotbeten. eheentlsche. Allgemeine Auf- 
icht hlerüber. 425, 426. 
“—s und Brandwein-Aufschlag In 
Ober= und Nieder-Baiern. Konigli- 
che allerhöchste Verordnung, gemäß welcker 
eine zweckmäßigere Erhebungsart ben diesen 
Gefällen in den ältern und neuen kandes- 
Inklaven der Provinz Balern eingeführt wird. 
377. —386. 
à) Neue Aufschlags-Quote vom Malz. J77. 
Bier, Verloosung — Bittschriften. 
b) Bezirk, auf welchen sich diese Verord= 
nung ausdehnk. 377, 378. 
4) Einbringungsart des eiulgen Städten 
und Märkten bewilligten Bierpfennings. 
378. 
d) Vorschriften für die des Blerbräuens 
und Brandwelnbrennens-Berechtigte we- 
gen richtiger Einbringung dieses Auf- 
schlages. 378, 370. 
e) Vorbeugung gegen die hieben von Mul- 
lern, Malzmillern und andern unterlau- 
fenden Gefährden. 370. 
Vorschriften, wenn das Malz auf aus- 
ländische Mühlen gebracht, oder in an- 
dern Provinzen gebrochen werden muß. 
380. 
6) Verfahrungs = Norme für die Unterauf= 
schläger bey Einbringung dieses Aufschla- 
ges. 381. 
5b) Art der Entrichtung desselben, 
Nachlaß= Bestimmungen. 38r. 392. 
i) Strafe, welcher die Bräuhausbesttzer, 
Brandwelubrenner, Bräumeister, Bränge- 
hilfen, Beamte, Malzmiller, Aufschlä- 
ger und Unteraufschläger wegen Vorent- 
haltung oder Veruntreuung des Aufschlags 
unterworfen werden. 383 — 385. 
x) Gerichtliches Verfahren und Gerichts- 
stand In Aufschlags -Defraudationsfällen 
385. 
Nachtrag zu der wegen des Bier= und 
Brandweln = Aufschlages ergangenen aller- 
bdchsten Berordnung, in Bezug auf das Ver- 
fahren der Landrichter hlerbep. 404. 
Fernerer Nachtrag zu derselben, rücksichtlich 
der Malzmessung. 428. 
Bier-Verloosung. Sieh Mäezenbier. 
Bierwirthe. Beschränkung derselben in der 
willlkührlichen Bierabnahme von Bräuern un- 
ter dem Bränujahre. 385. — Die Bierschul- 
den dieser Wirthe werden den Wechsel, und Mer- 
kantil -Schulden gleichgestellt. 85. 
. Bittschriften-Form in Nachlaß—- s. a. 
Sachen. Auftrag an saͤmmtliche Ädvoka- 
ten, Prokuratoren, und Notarien der Pro- 
vinz Neuburg wegen der hiebey zu beobach- 
tenden Aufschrift. 247. 
Bittschriften um Befrevung und Entlas- 
sung von der Militr-Pflichtigkeic; sietz un- 
ter Militär. 
Bierschriften. Sleh Handelsvorwels-Ge- 
suche der Landkrämer, — Kadeten. 
und
	        
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