Garn und Gespinnst — General-anbes 2c.
sämmeliche Besitzungen in Schwaben anerken-
nen. 257. ·
Garn und Gespinnst. Sieh unter Maut-
wesen.
Gärten, königliche zu Romphenburg.
Sleh kustgärten königliche, und englischer Gar-
ten zu München.
Gebodrue, Getraute und Verstorbene
in sämmrlichen Pfarreven zu Mun-
chen. i. J. 1Los. General Anzelge hlerüber. 180.
Gebeth, ( Kirchengebeth ) öffentliches.
Sieh Kbnig und konigliche Famtlie.
Geheime Minister, kbnigliche. 426, 47.
Geheime Räthe, neuernannte. 135. 221.
361. 446. 464.
Geheime Referendäre. 8. 446.
Geistliche Verhältnisse, die bisher dem
geheimen geistlichen Ministenal = Depuement
Ingetheilren, werden an das Ministerul-De-
partement des Innern gewiesen. 425.
Geistlicher Staats -Beyktag. Auftrag
an die kdniglichen Rentämter in Bal##u we-
gen Erhebung deoselben. 432.
Geistlibe#e Staaterecht. Sleh Kirchen-
Polizen in Schwaben.
Geistlicher Personen Gerichtsstand in
bürgerlichen Personalklagen dey den konigli=
chen Hofgerichten. 142.
Getüliche Pfründen, auf was Art selbe
veriiehen werden sollen. Sieb Pfarrepen.
Gemeinden, Gemeinde-Obmannschaf-
ten. Steh kriminalische Unglücksfälle und
Perglitungen, — Regierungsblatt, — und Be-
hölzung der Schulen durch die Gemeinden,
unrer Schulwesen.
Gemeinde = Schulden in der Provinz
Schwaben. Bestimmungen, nach welchen
dieselben künftig kontrahirt, wie sie in der
Folge getilgt, und welche Sicherbeit den Gläu-
bigern bey dem Vorschuße der Tilgungs= Ka-
vitalien gegeben werden. 206 — 299.
Gemeindgründe = Vertheilung. Sieh
unter Städte und Mirkre.
Genealogie. Sieh Baiern, königliches Hans
General= Laudes = Kommtssariar in
Schwaben. Zeugniß allerhdchst = landes=
herrlicher Jufriedenbeit am dasselbe wegen
schneller und pünkrlicher Vollziehung der rück-
sichtllch der Stellung der Pferde zum Mili-
tär-Fuhrwesen demselben ertheilten Vorschrift.
4-L 432.
General = Landes = Kommsssariat in
Franken. Oesffentliche allerhöchste Belobung
General-Kommissariat — Gerichtstandes 2c.
desselben wegen zweckmäßiger Herstellung der
Chausseen im Fürstenthume Bamberg. 421
Konstituirung desselben für Ansbach als
Erat--Kuratel zufolge der am 15ten Okto=
ber 1804 dießfalls erlassenen allerhoͤchsten Ber-
ordnung. 423.
General= HKommissarlat in Tprol. Sieh
Hofkommissariat.
Georgianisches Seminar in Lands-=
hut. Verordnung und Normen, nach wel-
chen sich die in dasselbe präsenrirten Stipen-
dlaten und die Patronen derselven zu fügen
haben. 218, 219.
Bekannemachung der in dasselbe im Jahre
186 ausgenommenen Alumnen. 325, 326.
Gerichtêbdersitzer, Beyziehung derselben.
Sieh Aktuar.
Gerichts-Koder, balerischer. Verordnung
wegen Abänderung der Erelle des Kapitels 13
§. 1. — in Bekreffe der Eidesleistung der Anwäl-
de in die Seele ihrer. Prinzipalen. 33. — we-
gen Einfübrung dieser Gerichts-Ordnung in
der Prormz Schwaben; sieh Justizpfle=
ge im Schwaben; — und im Fürstentbume
Eichstädt. Sieh Appellationen in Eichstädr.
Fernere Verordnung, daß auch in den durch
die rheinische Bundes= Akre, und in der Fol-
ge derselden durch den mit der Krone Wür-
temberg geschlossenen Vertrag erworbenen ehe-
mals reichsstaͤndischen und ritterschaftlichen
Gebiethen in der Provinz Schwaben die bal-
erische Gerichrsordnung als gesetzliche Norme
allgemein geltend eingeführt werde. 486.
Gerichrliches Verfahren in Aufschlags-
Defraudations-Gefüllen und Ausständen. 32K.e
Gerichritches Perfahren in Ehefteeitig=
keiten der Protestanteu. Sieh Protestanten.
Gerichts = Instanzen bev dürgerll-
chen Rechtshändeln im Fürsienthu-
me Ansbach. Nühere Bestimmung derselben
mit einstweiliger Beybehaltung der preussischen
Gerichtsordnung. 266, 267.
Gerichts= Instanzen-Ordnung in bür-
erlichen Rechtssachen in den gesammten Thei-
en der kdniglichen Provinz Schwaben.
306, 307.
Gerichrsbarkeits= Austauschung bey
landgerlchtischen und hofmärkischen Guter=
Arrondirungen, in wie ferne dleselbe gestat-
tet ist. 389.
Gerichtsbarkeits-Einziehung. Sieh Pa-
trimonial-Gerichrsbarkeit in der obern Pfalz.
Gerichtsstandes Bestimmung. Sieh Ap-
pellationen, — Cheverlobnisse, — geistiiche