Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Hrivatkehrer — Proteskant. Predigtamts 2c# 
Franzosen und Kdnig von Italien, 
und Sr. Majestät dem Kaiser von 
Oesterreich. Unter zeichnet zu Preß= 
burg den 26ten Oezember 1803. Be- 
kanntmachung dieses Traktats nach dem ganzen 
Inhalte, und Verordnung, dag in Bezug auf 
die Staateverfassung von. Baleru derselbe, vor- 
zuglich die Arrikel 7, 9, 13 14 und 15 als 
ein pragmaticchee G ese angesehen wer- 
den sollen. 40 — 56;.57 —.070. 
Auftrag- an sämmrliche Landgerichte und 
Rentämter zur Verfassang eineb General-Kon- 
sdekts Über jene Bechte7 Beültzungen und 
* Ansprüche, die auf den Bezirk eines jeden 
Landgerichts Bezug haben, und worauf nach 
dem XV. Artlkel dieses Friedens die dster- 
reichische Monarchie Verzicht geleistet hat 48 
7 n sehe auch Lehenvasallen, bisherig- 
österreichische in Baiern. 
BVrivarlehrer. Sieh unter Schulwesen. 
Privilegien, (Druck= und Verlags) k##: 
nigliche. Sieh Klebe und von Schaden. 
Privilegirte Personen. Sieh Siegelm#- 
ßige. 
Professionisten mit dem Meisterrech- 
te versehene, in wie ferne bey denselben des 
Grund zur Eremption von der Militärpflich= 
tigkeit nach dem §. 7. des Kautons-Reg- 
lements obwaltet, und ihnen die Erlanbniß 
zur Verehelichungen gegeben werden kdnne. 
188. 
Protestauten in Balern und Neuburg. 
Instruktion über das gerichtliche Verfahren 
in Ebe#streitigkeiten und Keusisto- 
rial = Angelegenbeiten derselben, und 
zwar ine besendere ruͤcksichtlich der Bestim- 
mung des Gerichtstandes und des gerichrli- 
chen Verfahrenb bep den Unterbehdrden, und 
den einschlägigen keniglichen Jusinsiellen, be- 
sonderé des Hofgerichtc zu Memmingen, — 
der geeigneten Landebdtrektionen, und des 
protestantischen Konsisloriums in Schwaben. 
285 — 28. 
Protestantische Pfarreyin München. 
Bekanntmachung der allerhochsten Enurschlic- 
hung, gemäß welcher den in der Stade und 
Grgend von München wohnenden protelian- 
tischen Unterthanen die Bildung einer eignen 
Pfarrgemeinde bewilliget wird 272. 
Protestantische Predigtamts= Kan- 
didaten, in wie ferne denselben die Er- 
lauhniß z1 predigen von den Pfarrämtern 
gegeben werden konne. 15.3, 155. 
Provinzen königl. — Pupillen-Vermögenz. 
Provlinzen, kbnigliche, neuerworbe- 
ne. ODie biêherige Einrichtung, nach wel- 
cher die oberste beitung der gesammten Staats- 
verwaltung in erwähnten Provinzen dem Mi- 
nisterium der auswärtigen Angelegenheiten 
üÜbertragen war, wird abgecndert, und bey 
der neuen Abrbeilung des. Ministeriums in 
vier Departements der einem jeden Depaxte- 
ment zugewiesene Geschäftekreis auf die konig- 
lichen gesammten Provinzen dergestalt ausge- 
dehnt, dah keine derselben ausschließlich un# 
ter der Leitung eines Departement steht. 428 
Man sehe anch die Absätze: Auswandern 
und Uebertreten in fremde Kriegedienste, — 
Baiern, — Freyzugigkeit allgemeine, — Ka-s 
lender= und Karten= Nachstemplung. - 
P; okdxn ztal-Chefs. Sieh Zeitschriften po- 
itische. 
Ptovinzial-Landbdesdlrektionen. Sich 
Landeedirektionen. 9r 
Provinzial= Verordnungen in Bezug 
auf die verschiedenen kdniglichen Provinzeh, 
insbesonders ergangene. * 
*) Eind unter den eignen Inhalts-Rubriken ange- 
brt. 
Provisionial-Mandat, das unter dem K 
März und 2sten April 1770 wegen den 
Eheversprechungen ergangene, wird 
aufgehoben. 176. 
2 
: Prozefse bey den vormallgen hoͤchsten 
Reichsgerichten zu Wien und Wetz- 
lar anhängig gewesene, und noch unent- 
schiedene koniglich -baierischer Untertha= 
nen. Verordnung, gemäß welcher erwähnte 
Partheyen, welche diese ihre Prozesse fort- 
zusetzen gedenken, angewiesen werden, um die 
Anelieferung der dießfailsigen Akten sich ben 
den zu Wien und zu Wetzlar noch bestehen- 
den Kanzlepen zu melden, zugleich aber auch 
ihren Entschluß, den Prozeß fortzusetzen, den 
den kompetenten koniglichen Justigstellen, in 
dem Termine eines Jahrs und unter dem 
Präjuriz einer stillschweigenden Verzick ung 
auf die Fertsetzung ihrer Rechtsstreite, anzus 
zeigen 473. 
Pinfungen der Aspiranten zu königli- 
chen Staatsdiensten. Sieh Staatsk ienste. 
Prüfung der Pfarrev= Kandidaten. 
Sieh Pfarrepen und Pfründen. E 
Prüfung der Uer ste. Sieh Stadipbystker. 
Pupiklen = Vermdgen in Schwaben, 
Formnlars= Vorsch rift über die in der 1 
niglich= baierischen Piovinz Schwaben zu s#el#- 
lenden Waisen= und Vormundschafzst 
.. »z. 
«
	        
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