Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Gyatta Scholaukum — Reisende, 
Kechnungen, und zwar #) General= Instruk- 
tion für die Waisen= oder Pupillen-Rech- 
nungsstellen in Schwaben. 81 — 83. b) Spe- 
zial: Instruktion für die kdniglichen Land- 
und Stadtzerichte der Provinz Schwaben 
ober die erwähnten Rechnungen. 84 — 22. 
Man sehe auch über die Rubrik Puplllen: 
Eheverlobnisse, — Minderjährige, — und 
Waisen-Rechnungen. « 
usknscholatambeyInst-aktue- 
frommen Stiftungen der Inden. 
Verordnung wegen des künftigen Abzuges 
derselben nach den vorhandenen Verordnun= 
gen zum Besten der koniglichen Schulen mir, 
dem Beyfügen, daß den Juden die quarta 
pauperum so lange nachgesehen werden soll, 
als sie ihre Armen selbst verpflegen. 442. 
AQuacksalberey. WVerboth derselben. 266. 
339. 471, 472. . 
R. His sireita. Sich Jusiippflege. 
NRKechtsstreitlgkeiten über Staatsab- 
gaben. Sleh Staatsabgaben. 
Sieh Ze- 
Rechtsstreite uͤber Zehenten. 
dlefiseitiger Unterthanen an 
hentstreltigkeiten. 
Rechtsstreite 
kalferlichen höchsten Reschsger 
h Prozesse. 
den vormaiig 
richten. Sle 
Regierungsblatt köniaglich „ baieri- 
sches. Verordnung über die Aufbebung und 
Vereinigung der bisherigen Prooinzsal-Regi- 
rungsblätter in ein Einziges; — dessen 
Unterstellung unter die unmitrelbare Aufsicht 
des gebeimen Ministerial-Departements der 
auswilrtigen Verbälrnisse; übtr die Verbin- 
dung der Pfarrer und Gemeinden zu dessen 
Unschaffung; und die Verbülenisse der uͤbrl- 
gen dffenrlichen Blicter, wie auch der Mo- 
vinzial Intelligenzblärrer zu demselben. 4, 3: 
Wiederholte Vesordnung, das sämmiliuche 
Pfarrer obne Unrerschsed der Kon- 
fessio n dasselbe aus den Mitreln des Kir- 
chenvermögens erhatten, und unter ihren Pfarr- 
Akten bewahren sollen. 100 480. 
Reichsgerichte, höchste, zu Wien und 
zu Wetzlar Sieh Justizpflege in Schwa- 
ben, — und die Rubrik: Prozesse. 
Reiselizenzen für die Kollegial-Dl- 
rektoren. Sieh Staatsdiener. 
Reisende. Entscheidung der Beschwerden der- 
selben gegen Dosthalter und Pesiknechte, wel- 
cher Behbrde sie zugerheilt wird. 61. 
Schulden. 
Reise-Pässe — Schulwesen. 
RKeise= Pässe auszufertigen wird den adels- 
lichen Insassen und derselben Patrimontalge= 
richten in der Provinz Bemberg verbothen. 
290. 339, 340. 
Religlons= und Kirchenangelegenhel, 
ten in Schwaben. Verordnung und Norme, 
nach welcher dieselbe in den durch den Preß- 
burger Frieden erworbenen neuen Landen und 
und Gebiethen in Schwaben zur Ausübung 
gebracht werden sollen. 336. 
Rentämter, organisitete. SiIeh Landge= 
Alricbe # h 
hter e erhandlungen. Si 
Aktuars = Beyziehung. 8 Sieb 
Ritterlehen. Sieh Belehnungs-Alt. 
alzhandel. Süämmtlich-kdniglichen Un- 
terthanen wird freygestell#, ihren Salzbe= 
darf entweder bey der Saline zu Reichenhall, 
Traunstein, oder zu Hall in Torol anzukaufen; 
daßs Verboth der Einfuhr von fremden Sal- 
ze wird wiederholt, und der Salzprels dep 
obigen Salinen gleschgestellt. 240. 
Scheldemünzen, fremde. Sleh Münz= 
sorten. 
Schreilben ämeliche. 
erzte. 4 
Schriften Form. Sieh Berichte, Birt- 
schriften, — Klagschriften. 
Schmalz-Ausfuhr aus Bamberg. Sieh 
unter Mantwesen. 
Sieh Aerarial= Ausstände in 
Schwaben, — Gemeinde Schulden. — H# 
dels = Schulden. — Bie wirthe. 
Schulwesen. Lehrplan für die königlichen 
Elementarschulen in Städten sowehl als auf 
dem Lande, # — 75. 
Justruktion für die Elementarlehrer in die- 
sen Schulen. 16. 19 — 24. 25 — 37. 33 — 
40. 41. 
Tabellarische Uebersicht aller in den loͤniglich- 
baierischen oberen Landern im Jahre 1805 
Studicrenden. 120. 
Die Unternehmer der Privat: Erzie- 
hung und Lebrinsiktute werden wleder- 
holt an die kdnigliche Oberschul-Kommissa- 
riate angewiesen, und beauftragr, keine an- 
dece, alo nur vgn erwähnter Behee geprüf- 
te Privatléehrer dabey zu gebreuchen. 
123.— 124. 
Die Aussicht der Pfarrer über die in il- 
ren Pfarr-Spielen befindlichen Schulen 
Sieh Landgeriches-
	        
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