Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Schulwesen — Schutzpocken- Impfung it. 
des Fürstenthums Bamberg wlrd näher bes 
stimmt. 128 
Wiederbolste Vevrordnung wegen geeigneter 
Elnreichung der Bittschrifren und Be- 
richte über Schulgegenstände an das 
gebeime auen ärtige, oder geistliche Minine= 
rial = Departement 133. 
Verordnung wegen Verfassung und Einsen= 
sendung der Uebersichte tabellen üder 
den Unterricht in den köntalichen Mirt= 
kelschulen netst Formular-Worschrift. à20. 
WVerordnung, daß jerer Kandidar in das 
Schullehrer= Institut sich die Anfangsgründe 
im Orgelspielen schon vor seiner Aufnah= 
me eigen gemacht haben solle Zor, 302. 
Kein Stipendlum für Mittelschulen, 
wenn es nicht von der Verleihung eines Pri- 
vatpatrons abhängr, darf künftig ausser den 
Simmenten-Seminarien genossen werden. 
*17 · 
5 Wrordnuna ,daß zu Erlangung eines Schul- 
rleustes unumoänglich erferdert werde, daß 
die adiplrirenden Schulgebilfen wenin= 
strus einen Lebrkure im Schullehrer Se 
minar zurückgelegt haben. 388. 
Rühmliche Auezelchnung der Schuljugend 
zu Resenbeim wegen sreywilliger Kriegsbey 
träge. 406, 407. 
Auftrag an die Lamgerichte des Kürsten= 
thume Bamberg. wegen Behölzung der 
Elementarschulen duch dle Gemein= 
den. 420. 
Mehreren Gemeinden dieses Fürstentbums 
wird für die bewiesene thärige Thellnabme zu 
Empo' bringuna ihres Schulwesens dae öffent- 
licke. MBMohlge fallen bezeugt. 4065, 467. 
Die allgemeine Aufsicht Uber das Schul- 
wesen, unrt die Leitung der Verwendung 
des zu den Schulen angewlesenen Fon- 
des wird dem Ministerlum des Innern über- 
Über#tragen. 425, 456. 
Man sebe auch über Schulen den Absatz: 
Univreiftit, — Ouarts Scholarum bey from- 
men Stiftungen der Juden, — und Sltipen- 
dlaten. - 
Schutzpocken -Impfung in Baiern. 
Uebersccht uüber den Erfolg und die Verbrei- 
tung derselben in Maiern in den Jahren 180r 
bis 1go#, nebst Benennung der hierinfalls 
verdienten Individucn. 160 — 7172. 
Schutzpocken-Impfung in der Provifnz 
Bomberg. WVererdnung zur Befdrderung 
derselben nebst Vorsch#iften für die Distrikts= 
Aerzte der Provinzial = Hauptstadt, — für 
Seminariten — Seäbte und Märkre. 
dle Landgerichts -Aerzte, — Chlrurgen, Pfar- 
rre und Schullehrer. Arg — 420. 
Seminarien. Sleh georgianisches Seminar, 
und unter der Rubeik Schulen: Orgelsptelen, 
Schulledrerbedsenstungen, — und S##endien 
für Mertelschulen. 
Slegelmäßigkeit. PVerleibung der Priol- 
legien in. Bezug derselben. 475. 
Siegelmäßtge und erimirte Perse= 
nen. 1:5. 266 306, 307. 
Spiräler und Ppfründbäuserin und um 
München. Summatische Tabelle über die 
in denselben im Jabre 1905 aufgenommenen, 
gesund entlihlenen, verstorbenen, une für das 
Jahr 1866 noch vorhandenen Personen. 178. 
Sponsalien Sieh Eheverlebungen. 
Staatsabgaben. Die Recht## streite hier- 
über werden an die administratlven Landes= 
stellen verwiesen gor. 
Staatoditener. Ernenerung der landesberr= 
licben Verfügungen wegen den Reiselizenzen 
derselben, und interpretativer Ansdehnung des 
C. a. auf die Kolleglal= Direktoren. 0, 7. 
Alle Staatsdiener sollen künftig mit ibren 
Uniformen eine blaue und weiße Kolarde 
auf dem Huce fragen, und alle Übrige könig- 
lich = baierische Unterthauen hiezu gleichfalle die 
Erlaubniß haben. 28. 
Man sehe auch die Rubrik Gratißkationen. 
Staatediener in Tyrol. Sieh Dienstes- 
Pragmatik. 
Staatsdienste, könlaliche. Norme und 
fernere Bestimmungen rücksichtlich der Prü- 
fungen der Asplranten in deuselben, 
wle auch der Landgerichte= Aktuare 
bey den einschlägigen Landesdirekrionen. 234, 
235. 
Städte- und Märkte. Ministerielle Ober- 
aufsicht uͤber die Admimistration sämmtlicher 
Staͤdte, Maͤrkte und Gemeinden. 426. 
Verordnung gemäß welcher die Waldun- 
gen und dden Gründe der-Städte und 
Müärkre unter gewissen Modifkationen an 
die Gemeindeglieder vertheilr werden kdunen. 
43. 
Allgemelne Bestimmungen zur Einrichtung 
der Justiz -Polizey= und Kameral-Verwal= 
tung in den kleinern Munizipalstsd- 
ten und Märkten sämmtlich-königlicher Po- 
vInzen 129 — 133. 
Oesfentliche Belobung verschledener Stdte 
und Märkte in der Provinz Beiern wegen 
fdrderlicher Entrichtung des denselben anrepar- 
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