Schulwesen — Schutzpocken- Impfung it.
des Fürstenthums Bamberg wlrd näher bes
stimmt. 128
Wiederbolste Vevrordnung wegen geeigneter
Elnreichung der Bittschrifren und Be-
richte über Schulgegenstände an das
gebeime auen ärtige, oder geistliche Minine=
rial = Departement 133.
Verordnung wegen Verfassung und Einsen=
sendung der Uebersichte tabellen üder
den Unterricht in den köntalichen Mirt=
kelschulen netst Formular-Worschrift. à20.
WVerordnung, daß jerer Kandidar in das
Schullehrer= Institut sich die Anfangsgründe
im Orgelspielen schon vor seiner Aufnah=
me eigen gemacht haben solle Zor, 302.
Kein Stipendlum für Mittelschulen,
wenn es nicht von der Verleihung eines Pri-
vatpatrons abhängr, darf künftig ausser den
Simmenten-Seminarien genossen werden.
*17 ·
5 Wrordnuna ,daß zu Erlangung eines Schul-
rleustes unumoänglich erferdert werde, daß
die adiplrirenden Schulgebilfen wenin=
strus einen Lebrkure im Schullehrer Se
minar zurückgelegt haben. 388.
Rühmliche Auezelchnung der Schuljugend
zu Resenbeim wegen sreywilliger Kriegsbey
träge. 406, 407.
Auftrag an die Lamgerichte des Kürsten=
thume Bamberg. wegen Behölzung der
Elementarschulen duch dle Gemein=
den. 420.
Mehreren Gemeinden dieses Fürstentbums
wird für die bewiesene thärige Thellnabme zu
Empo' bringuna ihres Schulwesens dae öffent-
licke. MBMohlge fallen bezeugt. 4065, 467.
Die allgemeine Aufsicht Uber das Schul-
wesen, unrt die Leitung der Verwendung
des zu den Schulen angewlesenen Fon-
des wird dem Ministerlum des Innern über-
Über#tragen. 425, 456.
Man sebe auch über Schulen den Absatz:
Univreiftit, — Ouarts Scholarum bey from-
men Stiftungen der Juden, — und Sltipen-
dlaten. -
Schutzpocken -Impfung in Baiern.
Uebersccht uüber den Erfolg und die Verbrei-
tung derselben in Maiern in den Jahren 180r
bis 1go#, nebst Benennung der hierinfalls
verdienten Individucn. 160 — 7172.
Schutzpocken-Impfung in der Provifnz
Bomberg. WVererdnung zur Befdrderung
derselben nebst Vorsch#iften für die Distrikts=
Aerzte der Provinzial = Hauptstadt, — für
Seminariten — Seäbte und Märkre.
dle Landgerichts -Aerzte, — Chlrurgen, Pfar-
rre und Schullehrer. Arg — 420.
Seminarien. Sleh georgianisches Seminar,
und unter der Rubeik Schulen: Orgelsptelen,
Schulledrerbedsenstungen, — und S##endien
für Mertelschulen.
Slegelmäßigkeit. PVerleibung der Priol-
legien in. Bezug derselben. 475.
Siegelmäßtge und erimirte Perse=
nen. 1:5. 266 306, 307.
Spiräler und Ppfründbäuserin und um
München. Summatische Tabelle über die
in denselben im Jabre 1905 aufgenommenen,
gesund entlihlenen, verstorbenen, une für das
Jahr 1866 noch vorhandenen Personen. 178.
Sponsalien Sieh Eheverlebungen.
Staatsabgaben. Die Recht## streite hier-
über werden an die administratlven Landes=
stellen verwiesen gor.
Staatoditener. Ernenerung der landesberr=
licben Verfügungen wegen den Reiselizenzen
derselben, und interpretativer Ansdehnung des
C. a. auf die Kolleglal= Direktoren. 0, 7.
Alle Staatsdiener sollen künftig mit ibren
Uniformen eine blaue und weiße Kolarde
auf dem Huce fragen, und alle Übrige könig-
lich = baierische Unterthauen hiezu gleichfalle die
Erlaubniß haben. 28.
Man sehe auch die Rubrik Gratißkationen.
Staatediener in Tyrol. Sieh Dienstes-
Pragmatik.
Staatsdienste, könlaliche. Norme und
fernere Bestimmungen rücksichtlich der Prü-
fungen der Asplranten in deuselben,
wle auch der Landgerichte= Aktuare
bey den einschlägigen Landesdirekrionen. 234,
235.
Städte- und Märkte. Ministerielle Ober-
aufsicht uͤber die Admimistration sämmtlicher
Staͤdte, Maͤrkte und Gemeinden. 426.
Verordnung gemäß welcher die Waldun-
gen und dden Gründe der-Städte und
Müärkre unter gewissen Modifkationen an
die Gemeindeglieder vertheilr werden kdunen.
43.
Allgemelne Bestimmungen zur Einrichtung
der Justiz -Polizey= und Kameral-Verwal=
tung in den kleinern Munizipalstsd-
ten und Märkten sämmtlich-königlicher Po-
vInzen 129 — 133.
Oesfentliche Belobung verschledener Stdte
und Märkte in der Provinz Beiern wegen
fdrderlicher Entrichtung des denselben anrepar-
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