Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Koͤniglich-Baierisches 
Regierungsblatt. 
  
X. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 5. Maͤrz 1806. 
  
  
Koͤnigliche allerhoͤchste Verordnung. 
  
(Die Standes-Erhbhungen betreffend). 
Wir Marimilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern, 
des heil. römischen Reichs Erzrfalzgraf, 
*e Erzrruchseß, und Kurfürst. 
D. alle Standes-Erhöhungs-Gesuche 
der Untethanen Unsertr Entschädigungs- 
Lande, nachdem sie don den betreffenden 
Stellen insiruirt und gewürdiget worden, 
Uns durch Unser geheimes Ministerial: De- 
partement der außwärtigen Verhältnisse zur 
Entscheidung vorgelegt, und die geeigneten 
Aussertigungen durch, dasselbe besorgt wer- 
den, so haben Wir Uno, zur Bezielung 
der gehörigen. Einfermigkeit und zur Erhal- 
tung einer genauein Uebersicht, bewogen ge- 
funden, dem gedachten Departement, als 
dem diplomatischen, in dessen Wir- 
kungskreis die Behandlung dieses Geschäfts- 
zweiges cigentlich gehbrt, alle Standes- 
Erhéhunz slachen Unserer sämmtlichen 
Staaten zu ubertragen; wernach Unsere 
Landesdirekliohen und Unrerthanen ssich in 
ihren Berichten und Gesuchen schuldigst zu 
achten haben. 4 
München den ar. Februar 1806. 
Max Joseph. « 
Freyherr von Montgelas. 
Auf königlichen allerhochsten Befehl. 
von Flad. 
  
Provinzial-Verordnungen. 
Für Ober= und Niederbaiern. 
(Die Herstellung der Landstraßen betreffend). 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern, 
des heil. römischen Reichs Erzrfalzgraf, 
Erzetuchseß, und Kurfürst. 
Da das Kitegeführwesen · die«vc«.rzüg- 
lichsten Straßen Unsers Herzogthums Baiern 
zerstoͤrt hat; die zum Bruͤcken- und Srras- 
senbau eingeführten Auflagen so unbedeu- 
kend sind, daß sie kaum zur Hälfte der ge- 
wähnlichen Unterhaltung dieser Anlagen hin- 
reichen; die Wiederhersiellung diefer Stras- 
sen eine für das Aerarium Unerträgliche
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.