Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Diese 150 fl. hat Joh. Lampert, Bauer zu 15o0 fl. hat die Mutter, Maria Adam, am Tage 
Bergen, vi Obligation. ddto. 15. Septemb. 1803. des Vertrages den 15. August 1803. sogleich 
nach § p. C. verzinslich übernommen. baar zu Vormundschafts Handen erlege. 
Auch diese roo fl. hat Michael Lang, Bauer voo fl. hat selbe in Zeit eines Viertel-Jahrs auch 
zu Bergen vi Obligation. vom a. Jänner 1804. baar zu erlegen, und 50 fl. gehen in ro fl. 
nach § p. C. verzinslich auf sich geladen. jährlichen Fristen auf Michaeli 1806. erstes- 
mal anfangend ein. 
Die so fl. zu Erlernung einer Profession dür- 
fen demselben erst dann bezahlt werden, weun 
er solche antritt. 
Vermögens-Zuvachs. 
Nebenslehende aoo fl. sind dem David Strauß, Den r3. April rgos- hat diefer Pupill durch das 
Wirth zu Bergen, den 1. Man 1804- vi Obligat. Absterben des Mathias Adam Färbers zu 
à 5p. C. verzinslich Uberlassen worden. Grünbaindl, seines verlebten Vaters Bruder, 
laut dem der Vormundschafts-Rechnung de 
anno rgos anliegenden Erbs-Vertheilungs-= 
Brief Extrakts baar ererbt 200 fl. — kr. 
B. 
Vormuͤnder N. N. Albrecht Joseph, den 4. August 1804. 6 Jahre 
alt, Bauern-Sohn von Doͤrnbach. Laut Ver- 
trago-Brief vom 16. April 1804. sind ihm 
. , auf Absterben seines Vaters, Joh. Albrecht. 
Die erste Vormundschafts- Rechnung verfallt ganzen Bauern von Doͤrnbach folgende Erbs- 
sich Anno 1805. theile ausgezeigt worden. 
An Geld Zooo fl., welche bis zu Erreichung des 
– Fröten Jahrec unverzinolich auf dem Gut lie- 
gen bleiben, dagegen er aber bis dahin auch 
unentgeltlich auf dem Gute zu verpflegen, 
und zu unterhalten ist. 
Auf dem Falle, daß der Sohn eine Profession, 
oder Kunst erlernen wollte, wären ihm hierzu 
100 fl., jedoch erst dann baar zu behändigen, 
wenn er in die Lehre tritt.
	        
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