Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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meinen Landsteuern nur einzeln ausgeschrie- 
ben worden sind, und deswegen die mit den- 
selben nach der Uebung, verhältnitzmäßig ver- 
bundenen Herrngiltsteuern, Widumsteuern 
und andere Nebensteuern zwar an einigen 
Orten eingebracht, an andern aber noch 
nicht eingebracht worden sind, so hat Unsere 
biesige Landes-Direktion auf die von den 
Verordneten Unserer lieben und getreuen 
Landschaft in Baiern hierüber angebrachte 
allerunterthänigste Erinnerung alsogleich all- 
gemein auszuschreiben, daß für das verflos- 
sene Jahr 1806 zwen Herrengiltsteuern, 
Eine und eine halbe Widumsteuer, 
zwe# Interessenskeuern, zwey Fahr- 
nißsteuern, und zwey Innleutsteuern, so 
ferne es noch nicht geschehen ist, ganz nach 
den in den vordern Steuermandaten enthal- 
tenen Normen eingebracht werden sollen. 
Muͤnchen den 23. Jaͤnuer 1807. 
Mar Josepb. 
Freyherr von Hompesch. 
Auf **#s allerhbchsten Befehl. 
* GBeis er. 
(Uniforme des Kirchen- ionintrarfonsror betr.) 
Wir Maximtian Joseph, 
von Gottes Guaden König von Baiern. 
Wir wollen bewilligen, daß der Präsident 
und die Mitglieder des Kirchen= Administro- 
tions-Rathes anstatt der bieherigen Uni- 
forme des aufgeldoten geistlichen Ministerial= 
Departements, die für Unsere Landesdirek- 
tionen Cderen dritte Deputationen in den 
übrigen Provinzen die nämlichen Geschäfte 
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besorgen) vorgeschriebene Uniforme nach den 
bestimmten Gradarionen tragen. Mönchen 
den 22. Jänner 1807. 
Max Josepb. 
Freyherr von Montgelas. 
Auf kbniglichen allerhöchsten Befehl. 
von Flad. 
  
(Die fahrenden Peost-Erpeditionen berreffend.) 
Wir çMaximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir genehmigen, daß in Zukunft die 
bieherigen Post-Kommissariate bey den 
fahrenden Posten in Nürnberg und Augs- 
burg, die Benennung: Königlich-baie- 
rische Inspektionen der fahren- 
den Posten; — und die bisherigen Post- 
Kommissäre die Benennung: Königlich- 
baierische Inspektoren der fah- 
renden Posten, annehmen. München 
den 22. Jänner 1807. 
NMçax Joseph. 
Freyherr von Monegelas. 
Auf koniglichen allerhbchsten Befehl 
von Flad. 
Privilegium 
fuͤr 
den geistlichen Rath Huͤbner zur Heraus- 
gabe der Muͤnchner Zeitung. 
Wir Marximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiernt 
Urkunden und fuͤgen andurch zu wissen: 
Nachdem Uns der geistliche Rath, Lorenz 
Hubner, zur Herausgabe einer Tagesschrife
	        
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