Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfter Jahrgang. 1889. (30)

72  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  16.)

teressen  im  Oberbergamtsbezirk  Dortmund  vom  18.  d.  M.  in  seinen  thatsächlichen
  auf  das  Berliner  Protokoll  bezüglichen  Bestimmungen,  um  unser
Vaterland  möglichst  bald  von  einer  durch  uns  nicht  verschuldeten  Krisis  zu
befreien,  sie  spricht  die  Erwartung  aus,  daß  die  Grubenverwaltungen  ihren
patriotischen  Sinn  und  die  auf  das  soziale  Wohl  ihrer  Arbeiter  gerichteten
Interessen  baldigst  nach  der  Richtung  zur  Geltung  bringen,  daß  sie  die  im
§  3  des  Berliner  Protokolls  angeführten  Ausschüsse  als  erstrebenswertes
Ziel  einer  Annäherung  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  ins  Auge
fassen.  Die  heute  versammelten  Delegierten  der  Bergleute  des  Oberbergamtsbezirks
  Dortmund  empfehlen  den  Belegschaften,  am  Dienstag  auf  allen  Zechen
die  Arbeit  wieder  aufzunehmen  und  durch  ihre  Deputierten  respektive  Grubenverwaltung
  festzusetzen:  1.  wie  die  Löhne  und  Gedinge  erhöht  werden;
2.  daß  für  keinen  Bergmann  die  Schicht  länger  als  acht  Stunden  dauert,
daß  die  Ein=  und  Ausfahrt  in  der  Regel  nicht  länger  als  eine  halbe  Stunde
dauert  und  daß  bei  längerer  Dauer  der  Seilfahrt  die  Zeit  möglichst  auf
Kosten  der  Zeche  geht;  3.  daß  Ueberschichten  nur  stattfinden  a)  wenn  sie  zur
Sicherheit  des  Bergwerks  oder  zur  Sicherung  von  Bergleuten  notwendig
sind;  b)  wenn  solche  nach  vorheriger  Verständigung  zwischen  den  Grubenverwaltungen
  und  den  Bergwerken  in  Fällen  außerordentlicher  Geschäftshäufung
  notwendig  sind.  4.  Jeder  Zwang  zu  Ueberschichten  ist  zu  verbieten,
  insbesondere  dem  Bergmann  ohne  vorherige  Meldung  zu  gestatten,  zur
gewöhnlichen  Schichtzeit  ein=  und  auszufahren.  5.  Pulver,  Oel  und  Gezähe
ist  nur  zu  den  Selbstkosten  der  Zeche  zu  berechnen.  6.  Eine  Maßregelung
der  Strikenden  ist  ausgeschlossen.  7.  Die  Abkehrscheine  sind  gemäß  §  4  des
Essener  Protokolls  des  Vorstandes  des  bergbaulichen  Vereins  einzurichten;
der  Vorstand  des  bergbaulichen  Vereins  ist  nach  seiner  Erklärung  verpflichtet,
für  die  strikte  Ausführung  der  Bedingungen  einzutreten.  Bezüglich  des
Wagennullens,  der  Ordnungsstrafen,  des  Unternehmerwesens  ect.  bringen  wir
in  Vorschlag,  daß  das  Zentral-Strike-Komitee  über  diese  letzteren  Punkte  ein
Promemoria  an  das  Königl.  Oberbergamt  richtete,  auf  die  baldmöglichste
Beseitigung  aller  nach  der  Richtung  eingerissenen  Mißstände  hinzuwirken
sucht.  —  Die  Resolution  wird  von  Schröder  (Dortmund)  gestellt.  Die  Versammlung
  beschloß  noch  den  Zusatz,  daß  aufs  neue  gestrikt  werden  solle,
wenn  die  Bedingungen  innerhalb  2  Monaten  nicht  durchgeführt  sind.  —
Zum  Frieden  ermahnten  besonders  die  Deputierten  aus  Essen  und  Dortmund.
Die  Verhandlungen  währten  volle  3  Stunden.

Am  18.  Mai  erläßt  der  Verein  für  die  bergbaulichen  Interessen
  im  Oberbergamtsbezirk  Dortmund  eine  Erklärung,  die  in
der  Einleitung  Bezug  nimmt  auf  die  Worte  des  Kaisers  an  die
Bergleute,  welche  im  Laufe  der  letzten  Tage  viele  Bergleute  veranlaßt
  habe,  zur  Arbeit  zurückzukehren,  und  auf  die  Aeußerungen  des
Kaisers  an  die  Deputation  der  Arbeitgeber,  ihren  Willen  auf  die
Wiederherstellung  guter  und  geordneter  Arbeitsverhältnisse  zu  bethätigen.
  Alsdann  wiederholt  die  Erklärung  die  frühere  Zusicherung
  der  Grubenbesitzer  vom  11.  Mai,  „daß  jede  Grubenverwaltung
  unseres  Bezirks  bereit  und  ernstlich  entschlossen  ist,  den  Arbeitern,
  wenn  sie  die  Arbeit  wieder  aufgenommen  haben,  erhöhte
Löhne  zu  bewilligen“.

Es  heißt  alsdann  in  der  Erklärung: