1929
S. 211. Durch die Verjaͤhrung wird der
Lehenu= Verband nicht aufgekösec.
4. Kapitel.
Von der Theilung der LehenFruͤch-
te, und den Lehen-Besserungen
bei Aufloͤsungen des Lehen--Ver-
bandes.
§. 213. Die Lehen Früchte werden bei
Auflösung des Lehen: Verbandes so getheilt,
wie bei der Absonderung des Leheno vom Erbe
(Tir. III. Kap. 10. . 170) festgesezt wurde.
6 #3. Ebenu dasselbe gilt ron dem Ersaze
des Zuwachses und der Lehen= Besserungen
(ba. S. 180)
V. Titel.
Von der Leben-Gerichtsbarkeit
und den Lehen-Streitigkeiten.
KC. 214. Es soll keine eigene Lehen-Gerichte-
barkeir bestehen, sondern alle streirige Lehen-
Sachen sollen vor den Gerichtshösen ver-
handelt werden.
§. 21K. Die Lehen= Streieigkeiten fünd auf
keine besondere Weise, sondern wie andere
Rechtssachen von den Gerichtsstellen zu ver-
handeln.
VI. Tlrel.
Von der Anordnung eines ober-
sten Lehen-Hofes.
6. 216. Zur Behandlung der nicht Krrei-
tigen behen-Sachen für sämtliche Lehen des
1930
Reiches wird ein oberster Lchenhof angeord-
net.
6 317. Der oberste Lehenhof des Reiches
bestehr beil dem Ministerlum der auswärtigen
Angelegenheiten.
K. 218. In allen Lehen= Gegenständen
werden die Berichte der Unter" Behörden
Und die Vorstellungen der Partheien, nach
der vorgeschriebenen Courtoisle, unmittelbar
au den König gerichtet., unten mir der Ue-
berschrist:
Au das Ministerium der auswär-
tigen Angelegenheiten,
und mit dem Beisaze:
Zum obersten Lehenhofe.
5. 210. Die wichtigeren Gegenstände wer-
den unter der Unterschrift des Ministers aus-
gefertiget, die minder wichtigen und laufen-
den Geschäfte von dem obersten Lehenhofe.
§. 220. Alle Lehen-Bücher, Protokolle
und Lehen-Abten der bisher bestandenen Pro:-
vinzial- Lehenhöfe werden in ein allgemeines
Reichs-Lehen= Archiv vereiniget.
. 22I. Alle Belehmigen mit Kanzlel-
Lehen werden bei dem obersten Lehenhofe
vorgenommen.
§. 2zz. Weim eine Belehnung auftrags-
welse bel einem General-Kreis Kemmissariate
vorgenommen wird, (Tit. II. Kap. 1. C. 43)
muß das Belehmings-Protokoll, worüber
das General= Kreis: Kommissarlat die Vor-