1947 ——
und sorgt fuͤr die richtige Eintragung in das
Protokoll.
Wenn der Vorstand der Mehrheit nicht
beistimmt, welches in dem Pretokolle zu be-
merken ist, so soll derselbe beide Meinungen
dem dirigirenden Minister mit den Gründen
vortragen, und die Entscheidung erbolen.
F. 23· Zur Beschleunigung sollen die
Referenten die Aufsäze der Entschliessungen
schon zur Sizung mitbringen, welche im Fal-
le der Genehmigung sogleich mit dem revidlit
des Vorstandes verseben werden.
I. 24. Sind es Gegenstände minderen
Belanges, deren Erledigung nach der fol-
genden Ermächtigung der Sektion selbst
überlassen ist, so fügt der Vorstand zugleich
sein Expediatur bei, und sorgt für die schleu-
nige Ausfertigung durch den erpedirenden
Sekretär.
G. 25. Diese geschieht unter nachstehen-
der Unterschrift:
„„ Aus Auftrag
des Ministeriums der auswärti-
gen Angelegenbeiten,
unterzeichuct von dem Vorstande, und kon-
trasignirt von dem expedirenden Sekretär,
unter dem kleinen Siegel des Ministerial-
Departements, welchem die Buchstaben H. S.
(Hobeits-Sektion) beigefügt sind.
S. 2. Oben, im Ecke linke, auf der ersten
Seite der Ausfertigung steht die Bezeich-
nung der reskribirenden Behörde auf folgen.
de Art:
„Ministerium der auswärtigen
Angelegenbeiten,
1913
tehen= und Hobetts: Sektion.
Jum. — — — —
I. 27. Ohne Anrede und Eingang wird
die Ausfertigung in der dritten Person, und
zwar an die General-Kreis: Kommissariate
und Unter: Behörden im Seile der Auf-
träge erlassen.
F. 28. Alle wichtigeren Aussertigungen,
deren Aufsäze mit dem Erpediatur des Mini-
sters versehen seyn müssen, werden, nobst der
Unterschrift des Ministers, von Uns selbst
unterzeichnet, und von dem expedirenden
Sekretär des Departemenes kontrasignirt.
Die Bezeichnung an dem linken oberen
Raude bleibt dieselbe, und diese allerhöchsten
Entschliessungen werden, wie bisher, im groͤs-
seren Stile ausgefertiget.
S. 29. Dringende und ganz einfache Ge-
genstände können auch ausser den Sizungen
ausgefertiget werden, je nachdem sie- mehr,
oder minder wichtig sind, mit der Unterschrift
des Ministers, eder Vorstandes.
G. Zo. In jedem Falle sind aber alle Ent-
schliessungen, auf welche der oben bezeichneten
Arten sie ausgefertiger werden, in das Ge-
schäfts-Protokoll der Sektion einzutragen.
S. 31. Unter die Gegenstände minderen
Belanges, welche Wir der Ausfertigunz
der tehen; und Hobeits= Sektien überlassen,
sind die laufenden Geschäfte, Berichts= Ab-
soderungen, Instrulrung der Fiskalen im
tause der Prozesse, einfache Anwendung be-
stebender Geseze und Verordnungen, Juhs#
Kto-Resolutionen, die gewöhnlichen Verband-