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(Die akademische Preisanfgabe der Unlversltl#t in
Landshut berreffend.)
Die königliche Sektion der Rechtskunde
an der königlich= Baierischen Ludwig, Maxi-
milians= Universitc# zu Landshut hat unter
den vier Abhandlungen, welche über die für
das Jahr 1808 aufgestellte Preisaufgabe ei-
ner Vergleichung der rmischen,
balerischen und franzérischen Ger
sehe über den Vollmachts-Vertrag
eingeliesert worden sind, die mit dem Motto:
Adspirate Dü primis! für die Beste er-
Küäre, und den Verfasser Augustin Buchner,
Kandidaten der Rechte, gebürtig von Murnau,
Kandgerichts Weilheim, die unentgeldliche Er-
theilung der juridischen Doktor-Würde zuer-
konnt. Landshur den 7. Oktober Ig0#8.
Professor Michl
der königlichen juridischen Sektion Erdlrektor.
(Das Bürger-Militär im Markte Ergoltsbach
betreffend.) ·
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
In dem Markte Ergoltsbach bildet das
Bürger-Militkr eine halbe Fusilier-Kom-
pagnie, wobei als Ober: Offizlere angestellt
sind:
Oberlieutenant: Joseph Guggenberger;
Lieutenant: Franz Kaver Münsterer.
Chirurg: noch unbeseze.
München den 10. September 1808.
Königliches General'= Landes=
Kommissariat von Baiern.
Treihert von Weichs.
Kranzmayer.
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Nekrolog.
Am 1. des Herbstmonats l. J. verstarb der
königliche Baierische Direktoc der oberpfälzi-
schen bandesdirektion Franz Anton von
Schenkl im 62. Jahre seines Lebens. Er
wurde im Jahre 1771 als Regierungsrath,
dann im Jahre 7774 jugleich als oberpfälzie
scher Fiskal und Renckamerrach, im Jahre
1795 als Vize und 1797 als wirelicher Hof
kamer: Direktor; endlich im Jahre 1790
als Landesdirektions = und Kanzlei-Direkror
allergnddigst angestellt, und bekleidete auch
nebenbei volle 14 Jahre lang die Seelle eines
Lokal-Kommissäks des lateinischen Schul-
Wesens in Amberg. «
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seiner Handlungen kannte, als seine Pflicht,
krine andere · Neigung, als die, dem Rufe sei-
nes Fürsten und Vaterlandes sich ganz hinzu-
geben. Unwandelbar an seinem Berufe haͤn-
gend unterdrückte sein Pflichteifer längst schon
die Steimme der ermatteten Natur: mit Ge-
lassenheit legte der ergraute Staatsdiener den
kärglichen Rest seiner Lebenskräfte auf den
Alrar des Waterlandes nieder.
Wenn der Mann, der sich selbst groß ge-
nug war, und den sein Ruhm noch lange
überleben wird, noch eines öffentlichen Me-
numemtes bedarf; so ist wehl dieses das
sprechendste, daß Se. Majestät der König
mittels allerhöchst eigenhändig unrerzeichurten
Reskriptes vom 10. September k. J. die To-
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