Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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fallenen Zinsen in die Rechnung des Etats- 
Jahres 1805 gestellt; 
2. alle Grund- und Bodenzinsen, Pfen- 
ninggilten, Gattergilten, Stisten, Getreid- 
gilten, Kuͤchendienste, Scharwerkgelder, Re- 
kognitionen, Zehentreichnisse in Geld, oder 
Naturalien; es mag die Verfallzeit nach der 
bisherigen Uebung vor, oder nach dem Mo- 
nate September 1807 eingetreten sehn. 
Wenn daher an diesen grund= und zehent- 
herrlichen Renten von den bisherigen Admini- 
straroren schon ein Theil eingenommen wor- 
den ist; so sollen diese Einnahmen in die Kas- 
seberechnung vom ersten Oktober bis lezten 
Dezember 1 807, und in die Materialrechnung 
für den genannten Zeitraum aufgenommen, 
und dadurch dem eintretenden Administrator 
überwiesen werden. 
3. Hieraus solgerc sich von selbst, daß alle 
Erlöse von den bis zum Schluße des Monaes 
Dezember 1807 verdußerten Gilt= und Zeheur- 
Getreidern, und anderen Naruralzehenten, 
und Ratural-Küchendiensten in die Rechnung 
des Etats--Jahres 1805 uͤbettragen werden 
muͤssen; 
4. die erst nach dem ersten Oktober 1807 
angefallenen Erloͤse aus der Oekonomie, aus 
Forstnuzungen und Gewerben; 
5. die nach dem ersten Oktober verfallenen 
Fristen von unzinsbaren Kapitalien; 
6. die zwischen dem 1. Oktober und lezten 
Dezember 1807 angefallenen Kaufschillinge 
und Kaufschillingsfristen, zuruͤckbezahlten Ak- 
tiv", ausgenommenen Passiv= Kapitalien und 
eingehobenen Akeiv Ausstände — 
  
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b) an Ausgaben: 
t) die nach dem 1. Oktober 1807 verfallen- 
den Raten an Besoldungen, Funktions-Ge: 
halten und Pensionen; 
a) die Kosten der Administrations-Regie, 
welche nach dem r. Oktober 1807 verfallen 
sind; darunter gehören auch die nach dem ge- 
nanuten Tage verfallenen Passiv= Reichnisse 
an Steuern und Anlagen, die ganze Dezima= 
tion für das Jahr 1807, und die Siiften, 
Gilten, welche die Stiftungen von Gütern 
im nuzbaren Eigenthume zu entrichten haben: 
3) die nach dem 1. Oktober 1 8o07 verfalle- 
nen Ausgaben der Fundation; 
4) die nach dem 1. Oktober 1807 ausge- 
liehenen Akriv: oder zurückbezahlten Passiv-Ka- 
pitalien, die nach diesem Tage geleisteten Zu- 
schüsse zur Kirchen= Konkurrenzkasse in Mün- 
chen und Beiträge in die Filial= Stiftungs- 
Kasse zum Unterhalte des Personals der Stif- 
tungs: Kuratelen, und andere außerordentli- 
chen Ausgaben, welche nach diesem Tage ver- 
fallen sind. 
IX. Ganz besondere Verhältnisse treten bei 
denjenigen Akeiv: Kapitalien ein, welche einen 
Bestandtheil des Fundirungs-Vermögens der 
Stiftungen des Kulmms in der Provinz Baiern 
ausmachen, bei den landesherrlichen und vor- 
mals landschaftlichen Kassen, bei dem höhern 
und niedern Adel, und bei verschiedenen an- 
dern Privaten in der Stadt München, anlie- 
gen, und von welchen die Zinse durch den auf- 
gestellten Kirchenagenten, Sekretär Auracher, 
in München erhoben, und den einschlägigem
	        
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