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schaͤfts fuͤhrung, und durch eine ununterbrochene
Anstrengung das in ihre Qualifikation
gesezte Vertrauen zu rechtfertigen sich bemuͤhen
werden.
Muͤnchen den 1. November 1807.
An
den Chef des geheimen Zentral-Rechnungs-Kommissariates
des Innern,
Freiherrn von Hartmann,
also ergangen.
Beilage X.
Wir Marximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben durch das zum Vollzuge des
organischen Ediktes über die Verwaltung des
Stiftungs= und Kommunalvermäögens unterm
heutigen erlassene allerhöchste Rescript die
Personal-Bestellung der äußeren allgemeinen
und besonderen Seiftungs-Administrationen
festgesezt, und beschließen nunmehr über die
Personal-Bestellung der inneren Administration
für das Stiftungs= und Kommunalvermögen,
welche von dem geheimen Ministerium
des Innern durch das gehelme Zentralrechnungs-Kommissariat
ausgeübt wird, und über
die Personalbestellung der Zentral Seiftungs-Kasse,
wie folgt:
1. Das geheime JZentral-Rechnungs-Kommissariat
des Innern, und die Zentralstiftungs-372
Kasse bestehen aus denjenigen Individuen,
welche in dem anliegenden, durch Unsere allerhöchst-eigenh
indige und durch die Unterschrift
Unseres geheimen Staareministers des Innern
sanktionirten Aktivitärs-Etat namentlich aufgeführt
sind.
II. Die General-Kommissariate erhalten
von diesem Aktivitäts-Erat einen gefertigten
Auszug, um diejenigen Individuen, welche
zur Zeit im Dienste der Stistungskuratelen
sunktioniren, von ihrer Versezung und Beförderung
in offlzielle Keuntniß zu sezen. "
III. Die Nominations-Dekrete werden
noch im Laufe dieses Monats ausgefertiger,
und dem geheimen Zentral: Rechnungs-Kommissariate
des Innern zur Taration zugestellt
werden.
IV. Diejenigen Individuen, welche durch
den Eintritt in das geheime Zentral-Rechnungs-Kommissartat
des Innern, und in die
Zentral-Setftungs= Kasse entweder eine Gehalts-Vermehrung,
oder eine ursprüngliche
Gehalts-Verleihung erworben haben, bezahlen
10 Prozent von der Summe der Vermehrung,
oder Verleihung in die Stiftungs=Zentral-Kosse.
V. Alle Individuen des geheimen Zentral-Rechnungs-Kommissariates
müssen am #.
Jänner 1go8 in München eingetroffen, und
in der angewiesenen Geschäfts-Lokalität versammelt
seyn. Diejenigen Rechnungs-Kommissarien,
welchen die Aus und Einamwor