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dekten-Kompendium (Giessen, 1808.), vono
— lo und 11 — 12 Uhr.
4. Gemeines peinliches Recht, mit durchgängiger
Rücksicht auf die kdniglich -Baierischen Provinzial-Rechte.
Professor Krüll, nach den Quellen und
Feuer bachs Lehrbuche des gemeinen peinlichen
Rechres, täglich von 7 — 8 Uhr.
5. Deutsches Privatrecht, mit Einschlusse des Handels
-Kameral= und Polizei-Privatrechtes.
Professor Krüll, nach eigenem Lehrbuche,
täglich von 2 — 3 Uhr.
6. Lehenrecht.
Professor Krüll, nach den Quellen und
eigzenem Lehrbuche, in noch zu bestimmenden
Stunden.
7. Haudels-Polizei= und Kameralrecht.
Professor von Moshamm; das Handelsrecht
mit beständiger Rücksicht auf Rapeoleons
Handels Gesezbuch, nach der von Erhard
veranstalteten deutschen Auflage (Dessau
und Leipzig 18o8.); das Polizei= und Kameralrecht
wird insbesondere durch die neuesten
königlich= Baierischen Verordnungen beleuchtet
werden.
8. Gemeines und Baierisches Wechfelrecht.
Professor vomn Moshamm, nach eignem
behrbuche (a#te Auflage 1803.), wöchemlich
zweimal, in noch zu bestimmenden Stunden.
O. Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten.
Drofessor Michl, nach allgemeinen Rechtsbegriffen
und bestehenden Landesgesezen.
t10 Gemeiner und Baierischer bürgerlicher Prozeß.
Drofessor Krüll, nach den Quellen, in
noch zu bestimmenden Sinden.
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11. Gemeiner und Baierischer peinlicher Prozeß-Professor
Krüll, nach den Quellen, wöchentlich
dreimal von 8 — 0 Uhr.
1a. Juristische Praris, sammt dem Relaterium.
Professor Gönner, nach der neuen Ausgabe
seines Lehrbuches, mit stärer Rücksiche
auf die königlich= Baierische Organisation und
Verordnungen, in einer noch zu bestimmenden
Stunde.
13. Ueber die gutsherrlichen Verhälknifse in
Baiern.
Professor von Hellersberg, nach den
Gesezen, in noch zu bestimmenden Stunden.
C. Staats= und Landwirthschaft.
1. Kameral= Enchklopädie=Professor
Holzinger, nach Schmaljz.
a. a. Staatswirthschaft und Finanz.
Drofessor Frohn, nach Schlözer, täglich
von 0 — 10 Uhr.
b. Staatswirthschaft.
Professor Butte, nach Schlözer, von
11 — 12 Uhe.
3. Kameralpraris.
Professor Frohn, wöchentlich dreimal,
theils von 3— 4, theils von § — 6 Uhr.
4. a. Stagtsrechnungskunst und politische Rechnungskunst.
Professor von Moshamm, die erste vorzüglich
nach der köntglich= Baierischen Rechnungs=
Instrukiion und dem Rechnungs-Schema,
täglich von 3— 4 Uhr.
b. Politische Rechnungskunst.
Professor Frohn, wöchentlich viermal von
3 — 4 Uhr.
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