Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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den Landgerichtsaͤrzten und Stadtphysikern, Gegenwaͤrtige Anordnungen werden zur 
wenn die narürlichen Blattern aus der Nach, pünktlichsten Befolgung hiemit öffentlich, be- 
barschaft drohen, oder wohl gar in ihren kannt gemacht. 
Bezirken selbst schon ausgebrochen sind, nichts Amberg den 12. April 1808. 
destoweniger auch aussergewöhnliche Impfungen Königliche Landes-Direktion der 
mit der Förmlichkeit und nach Art, wie sie die oberen Pfalz. 
allerhöchste Verordnung O. ö. vorschreibt, ver- Sigmund Graf Kreith. 
anstaltet werden. von Schleis. 
Schema 4A. 
Namentliches Verzeichniß 
aller derjenlgen Individnen der Pfarrei N., kdniglichen Landgerichts N., welche bis zur Herstellung 
gegenwärtiger Lisie weder die natürlichen Blattern gehabt, noch geimpft worden sind. 
  
Namen Namen und ZInnamen Jahr, Monat, Tag Jahr, Monat, Tag 
der des noch nicht geimpften der Impfang, des Hinscheidens, ô 
Ortschaft. Individuums; und derfelben Erfolg. saebst Benennung der Rrank- 
desselben, oder der Aeltern 
Vom Impfarzte eingetragen. beitsform. Pom Imofarzte aus 
Stand. 
den ihm zukommenden Sterde- 
listen nachtragsweise bemerkt.] 
Alter. 
  
  
Beide 
Rubriken werden vom Pfarramte unauegefüllt gelassen, 
da dem Impfarzte das Nötdige in jede derselben ledesmal 
und za gehöriger Zeit einzutragen obliegt. 
  
  
  
  
Schema B. 
Verzeichniß 
der im ZQuamale des Jabres 190 in der Pfarrei N., kdniglichen Landgerichts R., Gebornen, 
dann der im Verlaufe des nämlichen Quartals von der Geburt bie in das Alter von x2 Jahren 
verstorbenen Kinder, nebst Bemerkung der Krankheit. 
  
Jahr, Namen Nameun der Aelternahr, 
Monat, des deren Stand, Monat, B t 
Tag Kindes. Wohnort u. Gewerbe. Tag Aranlhelt. emer kuns. 
der der 
Geburt. Hinscheidung. 
  
GGG.—.. . 
Diese Rubrike wird von dem Pfart- 
mte unausgefuͤlt gelasen; ven dem 
Impfarzte aber wird in dicselte dic ledes- 
mal geschebene Impsung, nebst dem Tage 
und Erfolge, eingetragen. 
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