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den Landgerichtsaͤrzten und Stadtphysikern, Gegenwaͤrtige Anordnungen werden zur
wenn die narürlichen Blattern aus der Nach, pünktlichsten Befolgung hiemit öffentlich, be-
barschaft drohen, oder wohl gar in ihren kannt gemacht.
Bezirken selbst schon ausgebrochen sind, nichts Amberg den 12. April 1808.
destoweniger auch aussergewöhnliche Impfungen Königliche Landes-Direktion der
mit der Förmlichkeit und nach Art, wie sie die oberen Pfalz.
allerhöchste Verordnung O. ö. vorschreibt, ver- Sigmund Graf Kreith.
anstaltet werden. von Schleis.
Schema 4A.
Namentliches Verzeichniß
aller derjenlgen Individnen der Pfarrei N., kdniglichen Landgerichts N., welche bis zur Herstellung
gegenwärtiger Lisie weder die natürlichen Blattern gehabt, noch geimpft worden sind.
Namen Namen und ZInnamen Jahr, Monat, Tag Jahr, Monat, Tag
der des noch nicht geimpften der Impfang, des Hinscheidens, ô
Ortschaft. Individuums; und derfelben Erfolg. saebst Benennung der Rrank-
desselben, oder der Aeltern
Vom Impfarzte eingetragen. beitsform. Pom Imofarzte aus
Stand.
den ihm zukommenden Sterde-
listen nachtragsweise bemerkt.]
Alter.
Beide
Rubriken werden vom Pfarramte unauegefüllt gelassen,
da dem Impfarzte das Nötdige in jede derselben ledesmal
und za gehöriger Zeit einzutragen obliegt.
Schema B.
Verzeichniß
der im ZQuamale des Jabres 190 in der Pfarrei N., kdniglichen Landgerichts R., Gebornen,
dann der im Verlaufe des nämlichen Quartals von der Geburt bie in das Alter von x2 Jahren
verstorbenen Kinder, nebst Bemerkung der Krankheit.
Jahr, Namen Nameun der Aelternahr,
Monat, des deren Stand, Monat, B t
Tag Kindes. Wohnort u. Gewerbe. Tag Aranlhelt. emer kuns.
der der
Geburt. Hinscheidung.
GGG.—.. .
Diese Rubrike wird von dem Pfart-
mte unausgefuͤlt gelasen; ven dem
Impfarzte aber wird in dicselte dic ledes-
mal geschebene Impsung, nebst dem Tage
und Erfolge, eingetragen.
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