Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Behörden  in  Baiern  die  Weisung,  diese
Kalender,  sie  mözen  gestempelt  sein,  oder
nicht,  zu  konfisjziren,  und  bieber  einzusenden.
  München  den  21.  Dezember  1307.
Königliche  landes-Direktion
in  Baiern.
Freiherr  von  Weichs.
Reinprechter.
Austrag
an  die  Gerichtsbehörden  der  Provinz  Beiern.
(Die  Absolutorien  der  Rechtskandidaten  betresfsend.)
Im  Namen  Seiner  Masenzät  des  Kömgs.
Gemäß  königlich  allerböchstem  Befehle
vom  14.  Dezember  wird  sämtlichen  königlichen
  Gerichtsstellen  eröfnet,  daß  durch  die
Verordnung,  welche  die  Beibringung  der
UAosolutorien  der  Rechtskandidaten  bei  dem
Autritte  der  gerichtlichen  Praxis  befieblr,
die  Eröfnung  dieser  Zeugnisse  den  Gerichtssiellen
  nicht  gestattet  werde,  sofern  auf
der  Aussenseite  bemerke  ist,  daß,  und
wann  der  Producent  seine  Studien  vorschristmäßig
  vollendet  babe.  München  den
21.  Dezember  1807.
Konigliche  kandes-Direktion
in  Baiern.

Freiherr  von  Weichs.
Reinprecheer.

Auftrag
an  die  fränkischen  Unterbehörden.

Die  Jahreoberichte  über  oen  Justand  der  Provinzen

  betrefsend.)
Im  Namen  Semer  Majestät  des  Königs.

Nachdem  mit  dem  taufe  des  nächsikommenden
  Monats  Jänner  dos  die  Jahres-Berichte
  über  den  Justand  der  Provinzen

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eingesendet  werden  muͤssen,  so  werden  saͤmtliche
  treffende  Behörden  in  Franken,  mit
Hinweisung  auf  die  im  allgemeinen  Regierungsblarte
  von  1807.  (Ste.  I.  S.  10.)  enthalrene
  Vorschriften,  biemit  zur  unverzüglichen  Zusammenstellung
  der  inzwischen  bereit  gehaltenen
  Materialien,  und  deren  baldigen  Vorlage
noch  besonders  aufgefodert.

Zugleich  wird,  um  eine  zweckmäßige  Orbnung
  berzustellen,  verfügt,  daß  die  tandes-Kommissariate,
  Polizeidirektionen  und  tandgerichte
  im  Fürstentbume  Bamberg,  dann
die  Justizkanzleien  von  Kastell,  Wiesentbaid
  und  Speckfel  dian  dietandesdirektion
in  Bamberg;  —  die  Kreisdirektorien,  Polizeidirektorien
  und  Rentämter  im  Fürstenthume
Ansbach,  die  Polizeidirektion  und  tandgerichte
  zu  Rotenburg,  das  Oberame  Schillin
  gefürst,  so  wie  die  Justizkanzleien  von
Wallerstein,Oettcingen,  Kirchberg,
Schwarzenberg  und  Pappenheim,
endlich  die  Polizeidirektion  in  Nürnberg
und  die  Nürnberg'schen  Pflegämter  —
an  das  unterzeichnete  General-Kommissariar
unmirtelbar  ihre  desfallsigen  Berichre  erstatten
sollen.  Ansbach  den  31.  Dezember  1907.
Koöniglich-baierisches  General-tandes-

  Kommissariat  in  Franken.

Graf  von  Thürheim.
Sturmer:
Auftrag
an  sämrliche  tandrichter  und  übrige  Justiz-Beamte
  der  Provinz  Schwaben.
(Die  Reise-Lizenz  derselben  betressend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  der  Könias.

Da  unterfertigte  tandes-Justiz-S#elle

schon  mehrmalen  die  unanenehme  Erfaprung
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