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Behörden in Baiern die Weisung, diese
Kalender, sie mözen gestempelt sein, oder
nicht, zu konfisjziren, und bieber einzusenden.
München den 21. Dezember 1307.
Königliche landes-Direktion
in Baiern.
Freiherr von Weichs.
Reinprechter.
Austrag
an die Gerichtsbehörden der Provinz Beiern.
(Die Absolutorien der Rechtskandidaten betresfsend.)
Im Namen Seiner Masenzät des Kömgs.
Gemäß königlich allerböchstem Befehle
vom 14. Dezember wird sämtlichen königlichen
Gerichtsstellen eröfnet, daß durch die
Verordnung, welche die Beibringung der
UAosolutorien der Rechtskandidaten bei dem
Autritte der gerichtlichen Praxis befieblr,
die Eröfnung dieser Zeugnisse den Gerichtssiellen
nicht gestattet werde, sofern auf
der Aussenseite bemerke ist, daß, und
wann der Producent seine Studien vorschristmäßig
vollendet babe. München den
21. Dezember 1807.
Konigliche kandes-Direktion
in Baiern.
Freiherr von Weichs.
Reinprecheer.
Auftrag
an die fränkischen Unterbehörden.
Die Jahreoberichte über oen Justand der Provinzen
betrefsend.)
Im Namen Semer Majestät des Königs.
Nachdem mit dem taufe des nächsikommenden
Monats Jänner dos die Jahres-Berichte
über den Justand der Provinzen
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eingesendet werden muͤssen, so werden saͤmtliche
treffende Behörden in Franken, mit
Hinweisung auf die im allgemeinen Regierungsblarte
von 1807. (Ste. I. S. 10.) enthalrene
Vorschriften, biemit zur unverzüglichen Zusammenstellung
der inzwischen bereit gehaltenen
Materialien, und deren baldigen Vorlage
noch besonders aufgefodert.
Zugleich wird, um eine zweckmäßige Orbnung
berzustellen, verfügt, daß die tandes-Kommissariate,
Polizeidirektionen und tandgerichte
im Fürstentbume Bamberg, dann
die Justizkanzleien von Kastell, Wiesentbaid
und Speckfel dian dietandesdirektion
in Bamberg; — die Kreisdirektorien, Polizeidirektorien
und Rentämter im Fürstenthume
Ansbach, die Polizeidirektion und tandgerichte
zu Rotenburg, das Oberame Schillin
gefürst, so wie die Justizkanzleien von
Wallerstein,Oettcingen, Kirchberg,
Schwarzenberg und Pappenheim,
endlich die Polizeidirektion in Nürnberg
und die Nürnberg'schen Pflegämter —
an das unterzeichnete General-Kommissariar
unmirtelbar ihre desfallsigen Berichre erstatten
sollen. Ansbach den 31. Dezember 1907.
Koöniglich-baierisches General-tandes-
Kommissariat in Franken.
Graf von Thürheim.
Sturmer:
Auftrag
an sämrliche tandrichter und übrige Justiz-Beamte
der Provinz Schwaben.
(Die Reise-Lizenz derselben betressend.)
Im Namen Seiner Majestät der Könias.
Da unterfertigte tandes-Justiz-S#elle
schon mehrmalen die unanenehme Erfaprung
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