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und sie zur einschlaͤgigen Befolgung in den
betreffeuden Faͤllen anzuweisen.
Muͤnchen den 12. Mai 1808.
Marx Joseph.
Fr. v. Montgelas. Gr. Morawizkv. Fr. v. Hompesch.
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl
von Krempelhuber.
(Dle Einführung vierteljähriger Kranken-Tabellen
in Tirol betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Um die bereits bestehende Verordnung, wel-
che den Ausbruch epidemischer Krankheiten hie-
her einzuberichten aufträgt, noch mehr in Wirk-
samkeit zu bringen, und überhaupt den Gang
der Krankheiten in den verschiedenen Gegenden
des Landes desto richtiger durchblicken, und
die geeigneten Vorkehrungen treffen zu kön-
nen, wird hiemit verordnet, daß jeder Aczt
und Wundarzt alle drei Monate das Verzeich=
niß seiner Kranken in tabellarischer Form nach
dem folgenden Formular dem betreffenden
Kreisamte vorlege, welches diese Tabellen dem
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Die Aerzte und Wundärzte haben den Ka-
rakter der Krankheit genau zu bestimmen, frei
darüber ihre Meinung zu sagen, und die an-
gewendete Kur, nebst den dabei gemachten Be-
merkungen, niederzuzeichnen, wozu vorzüglich
die Rubrike: „Anmerkunge n bestimmt ist.
Diese Tabellen muͤssen jedesmal am Ende
des Maͤrzes, Juni, Septembers und De-
zembers bei dem Kreisamte eingelangt, und
von demselben ohne Aufschub hieher befoͤrdert
werden.
Sollte sich uͤbrigens irgendwo eine gefaͤhrli-
che Epidemie zeigen, so ist jeder Arzt und
Wundarzt verbunden, ohne Aufschub, auf der
Stelle dem betreffenden Kreisanite die Anzeige
zu machen, welches ohne Verschub die geeig-
nete Verfuͤgung zu treffen, und daruͤber hieher
Bericht zu erstatten hat.
Innsbruck den 19. Mai 1808.
Königliches Gubernium in Tirol.
Kreisphysiker zur Begurachtung zu übergeben, Graf Arco.
und sodann hieher einzusenden hat. Strobl.
Formular.
Land- Ort- Zahl der Kranken Krankheit Genesene Ge- Noch An-
gericht.schaft. männ= weib= ginder. storbene in der merkungen.
4% lic. Heilung.
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